Mutterschutz für Studierende

 

Diese Seite dient der Orientierung und der Navigation für schwangere und stillende Studentinnen hinsichtlich der Regelungen des Mutterschutzgesetzes i.d.F. vom 23.05.2017.

Es ist nicht auszuschließen, dass im Rahmen Ihres Studiums bei einigen Lehrveranstaltungen gesundheitliche Gefährdungen für Sie oder Ihr ungeborenes Kind bestehen könnten. Besonders bei natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Praktika, Werkstatt- oder Labortätigkeiten, Exkursionen, sportpraktischen Veranstaltungen oder bei schulischen Kontakten mit Kindern im Lehramtsstudium könnte das der Fall sein. Nach Mitteilung der Schwangerschaft durch Sie ist eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, damit Gefährdungen erkannt und entsprechende Schutzmaßnahmen vorgenommen werden können. Diese wird durch den zuständigen Ansprechpartner der betroffenen Fakultät in Abstimmung mit Ihnen und dem zuständigen Sachgebiet für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz der Universität vorgenommen.

Mittels eines Formulars haben Sie Möglichkeit, der Hochschule die Schwangerschaft anzuzeigen. Dies ist in Ihrem Interesse und dient der Wahrnehmung der Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetz. Darüber hinaus können Sie mit dem Formular ggfs. eine Kostenerstattung für das Ausstellen der Schwangerschaftsbescheinigung beantragen und explizit den Verzicht auf  Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes hinsichtlich Prüfungen erklären, falls Sie in der Zeit des Mutterschutzes an Prüfungen teilnehmen möchten.

Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

Im Rahmen des Studiums existieren verschiedene Gefährdungspotentiale für Schwangere. Nachfolgend finden Sie die Gefährdungsbeurteilungen für die Allgemeinen Studienbedingungen und die Spezifischen Gefährdungsbeurteilungen.

Allgemeine Studienbedingungen

Spezifische Gefährdungsbeurteilungen

Diese Gefährungsbeurteilungsbögen sollen Ihnen helfen, schon im Vorfeld sich mit potentiellen Gefährdungen vertraut zu machen und dienen als Grundlage für ein Gespräch mit den Mutterschutzbeauftragten ihrer Fakultät.

Im Intranet finden Sie weitere Informationen auf den Webseiten des Dezernat 5.3

Meldung einer Schwangerschaft

Bitte teilen Sie uns Ihre Schwangerschaft mit diesem Formular mit.

Kontakt:

Astrid Paulus-Frick, C2.232, Tel: -2316

Links zum Mutterschutzgesetz