Informationen zum Prüfungswesen im Masterstudiengang Lehramt/Master of Education (M.Ed.)

Das Anerkennungsformular für Anrechnungen von im In- und Ausland erbrachten Leistungen für das jeweilige Zielstudienfach sowie eine detaillierte Beschreibung des Anerkennungsverfahrens finden Sie unter folgendem Link.

Erfolgte Anrechnungen sind in PAUL durch den Pfad 'Leistungen -> Prüfungen' einsehbar.

 

Hinsichtlich des Umziehens von Mastervorleistungen wenden Sie sich bitte an die für den Masterstudiengang Lehramt zuständige Sachbearbeiterin im ZPS. Zu weiteren Informationen hinsichtlich des Vorziehens von Masterleistungen beachten Sie bitte den Link 'Vorstudieren von Masterveranstaltungen'.

► Abgabe der Abschlussarbeit:

Die Bestätigung über die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit inkl. Abgabedatum sehen Sie in PAUL ca. 3 Tage nach der Abgabe unter der Option "Meine Prüfungen" unterhalb der Abschlussprüfung.

 

► Einsicht Ihrer Prüfungsergebnisse:

In der Regel sind die von Ihnen erbrachten Leistungen in PAUL unter dem Menüpunkt "Prüfungsergebnisse" für Sie ersichtlich. Anrechnungen sind jedoch durch den Pfad   Leistungen -> Prüfungen einsehbar.

Modulergebnisse die durch mehrere Einzelleistungen abgeschlossen werden, werden unter der Option 'Leistungskonto' erst nach dem Bestehen aller Einzelleistungen angezeigt.

 

► Prüfungsanmeldungen/Prüfungsabmeldungen:

FAQs hierzu finden Sie auf den PAUL Infoseiten unter folgendem Link (ganz unten auf der Seite).

 

► Prüfungsrücktritt:

Unter der Option "Prüfungsergebnisse" können Sie in PAUL sehen, ob Ihrem Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung entsprochen wurde. Es ist möglich, dass der Eintrag erst mit der Bekanntgabe aller Prüfungsergebnisse der jeweiligen Prüfung für Sie ersichtlich ist.

 

► Prüfungsversuchszähler + Übersicht der Zuordnung gewählter Lehrveranstaltungen zu den Modulbausteinen

 

 

Weitere Informationen finden Sie auf den PAUL-Hilfe-Seiten für Studierende.

Leistungsübersichten können Sie beim ZPS per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie hierbei die Zuständigkeiten. Die Leistungsübersicht wird Ihnen anschließend in PAUL unter ‚Dokumente‘ zur Verfügung gestellt. Das Online-Dokument enthält eine elektronische Signatur. Sofern Sie eine beglaubigte Version (d.h. mit Unterschrift) benötigen, können Sie diese innerhalb der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung erhalten.

Auf dem Leistungsnachweis werden die bestandenen, die nicht bestandenen sowie die angemeldeten Prüfungsleistungen ausgewiesen.

 

► Die Anmeldung der Masterarbeit (MA) ist, die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen vorausgesetzt, nicht an Fristen gebunden. Die Bearbeitung der MA kann daher semesterübergreifend erfolgen. Die Abgabe der Abschlussarbeit jedoch, ist nach der Anmeldung an Fristen entsprechend der vorgesehenen Bearbeitungszeit gebunden. Bitte beachten Sie hierzu die für Sie geltende Prüfungsordnung.

 

► Detaillierte Informationen zur Masterarbeit in den Lehramtsstudiengängen

 

► Abgabemodalitäten:

Hinsichtlich der Abgabemodaltäten beachten Sie bitte das Zulassungsschreiben, das Ihnen im Rahmen der MA-Zulassung in PAUL unter 'Dokumente' zur Verfügung gestellt wurde!

Außerhalb der ZPS-Öffnungszeiten reichen Sie die Abschlussarbeit bitte in einem an das ZPS Masterstudiengang Lehramt adressierten Umschlag im Service Center oder an der Pforte - auch in der Außenstelle Fürstenallee möglich- ein. Eine Abgabe im ZPS-Briefkasten sowie bei den Prüfenden ist nicht vorgesehen!  Sofern eine Zustellung durch die Post erfolgt, ist das Datum des Poststempels maßgeblich.

Bitte beachten Sie ferner die Änderung der Abgabemodalitäten von Abschlussarbeiten unter 'Aktuelle Hinweise'.

Die Bestätigung über die Abgabe Ihrer Abschlussarbeit inkl. Abgabedatum sehen Sie in PAUL ca. 3 Tage nach der Abgabe unter der Option "Meine Prüfungen" unterhalb der Abschlussprüfung.

Voraussetzung für die erfolgreiche Anmeldung einer Prüfung ist die Anmeldung der entsprechenden Lehrveranstaltung. Daher beachten Sie bitte vorab die Hinweise unter folgendem Link.

Bitte melden Sie sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase (die Prüfungsanmeldephase gestaffelt nach Fächern finden Sie unter folgendem Link) zu allen mündlichen und schriftlichen Prüfungen, zu den Studienleistungen bzw. qualifizierten Teilnahmen an. Sofern Ihnen die Anmeldung nicht möglich ist, melden Sie sich bitte innerhalb der Prüfungsanmeldephase im Zentralen Prüfungssekretariat Lehramt (bitte beachten Sie die Zuständigkeiten) oder beim PAUL-Support. Bitte überprüfen Sie Ihre Prüfungsanmeldungen nach der Anmeldetätigkeit für das betreffende Semester immer in PAUL unter „Meine Prüfungen“.

Ohne vorliegende Prüfungsanmeldung sind Sie nicht berechtigt an der Prüfung teilzunehmen.

Sollten Sie Anmeldung einer Prüfung versäumt haben, melden Sie sich bitte im Zentralen Prüfungssekretariat Lehramt. Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten.

Sollten Sie die Anmeldung einer Studienleistung bzw. qualifizierten Teilnahme versäumt haben, reichen Sie bitte das entsprechende Formular im ZPS ein.

Die Freiversuchsregelung gilt nicht mehr für das Wintersemester 2022/23 (siehe aktuelle Hinweise)!

Weitere FAQs zum Thema Prüfungsanmeldung finden Sie auf den PAUL Infoseiten unter folgendem Link (ganz unten auf der Seite).

Für das WiSe 2022/23 gelten abweichenden Rücktrittsfristen: Eine Abmeldung von Prüfungen kann bis spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Termin ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden!

Rücktritt ohne triftigen Grund:

Klausuren und mündliche Prüfungen: bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen.

Weitere Formen von Prüfungsleistungen: siehe folgenden Link unter "Hinweise zur Abmeldung von Prüfungsleistungen".

Die Prüfungsabmeldungen erfolgen grundsätzlich über PAUL->Meine Prüfungen. Die Prüfungsabmeldung muss in PAUL zweimal bestätigt werden. Bitte kontrollieren Sie direkt nach dem Abmeldevorgang, ob Ihre Prüfungsabmeldung erfolgreich war. Sofern Ihnen die Prüfungsabmeldung nicht möglich ist, kontaktieren Sie bitte fristgemäß das ZPS. Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten.

Weitere FAQs zum Thema Prüfungsabmeldung finden Sie auf den PAUL Infoseiten unter folgendem Link (ganz unten auf der Seite).

 

 

Rücktritt mit triftigem Grund (z.B. Krankheit):

Gemäß Prüfungsordnung muss der Grund für den Rücktritt dem Prüfungssekretariat unverzüglich, spätestens jedoch nach fünf Werktagen schriftlich angezeigt und glaubhaft nachgewiesen werden (Original-Attest). Samstag ist ein Werktag!

Im Falle einer Erkrankung ist ein ärztliches Attest mit Arztstempel und Unterschrift des Arztes, das spätestens vom Prüfungstag datiert, im ZPS vorzulegen oder in PAUL hochzuladen (PAUL -> Studium -> Prüfungsverwaltung -> Anträge). Die Verwendung des Vordruckes für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit wird empfohlen.

Unter der Option "Prüfungsergebnisse" können Sie in PAUL sehen, ob Ihrem Antrag auf Rücktritt von einer Prüfung entsprochen wurde. Es ist möglich, dass der Eintrag erst mit der Bekanntgabe aller Prüfungsergebnisse der jeweiligen Prüfung für Sie ersichtlich ist.

Die Freiversuchsregelung gilt nicht mehr für das Wintersemester 2022/23 (siehe aktuelle Hinweise)!

 

Grundsätzlich gilt, dass eine bestandene Prüfung nicht wiederholt werden kann!

Die Wiederholungsmodalitäten für eine nicht bestandene Prüfung finden Sie in der für Sie geltenden Prüfungsordnung.

Die Freiversuchsregelung gilt nicht mehr für das Wintersemester 2022/23 (siehe aktuelle Hinweise)!

 

 

Sobald Sie in PAUL sehen, dass alle Bewertungen Ihrer Leistungen eingetragen wurden, melden Sie sich bitte per E-Mail im ZPS. Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten. Sie werden automatisch durch das ZPS benachrichtigt, sobald die Abschlussdokumente abholbereit vorliegen. Bitte beachten Sie ferner die Hinweise zum Zeugnisversand.

Es werden keine beglaubigten Kopien der Abschlussdokumente angefertigt.

 

Informationen zu dem Beginn des Referendariats in NRW:

Allgemeine Infos zum Vorbereitungsdienst in NRW

Sofern abzusehen ist, dass Ihre Abschlussdokumente bis zum 15. April (WiSe)/ 15. Oktober (SoSe) nicht abholbereit im ZPS vorliegen, stellen Sie bitte einen Antrag auf elektronische Übermittlung des Masterabschlusses an das Ministerium für Schule und Bildung über PAUL.

Bitte beachten Sie zwingend, dass Sie den Antrag nur stellen können, sofern alle endgültigen Bewertungen aller Leistungen in PAUL erfasst sind (4,0-Bestätigungen sind nicht ausreichend). Anträge die die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, werden abgelehnt.

Die Möglichkeit der Antragstellung ist ab dem 15. März (WiSe) bzw. 15. September (SoSe) in PAUL freigeschaltet.

Den Antrag für das WiSe 2023/24 können Sie bis zum 14. April 2024/ 23:59 Uhr in PAUL stellen.

Wichtiger Hinweis:

Durch die Übermittlung wird die Nachreichfrist eingehalten. Das Zeugnis muss bei der zuständigen Bezirksregierung nachgereicht werden, sobald dieses abholbereit im ZPS vorliegt. Auch wenn Sie an dem vorgenannten Übermittlungsverfahren teilnehmen, so obliegt Ihnen als Bewerbenden auch nach erfolgter Einstellung weiterhin die Pflicht zur Vorlage der Masterzeugnisse bei der zuständigen Bezirksregierung!