Studienabschlussfinanzierung

BAföG-Staatsdarlehen (Studienabschlusshilfe)

Wenn die Förderungshöchstdauer erreicht und auch bereits eine Verlängerung der Förderungshöchstdauer aufgrund von Schwangerschaft/ Kindererziehung bewilligt wurde und der Studienabschluss noch nicht ganz erreicht ist, bleibt noch die Möglichkeit eine Studienabschlusshilfe zu beantragen. 

Diese Möglichkeit besteht, wenn die*der Student*in innerhalb von vier Semestern nach Ende der Förderungshöchstdauer/ Ablauf der Verlängerung der Förderungshöchstdauer (gemäß § 15 Abs. 3 BAföG) das Studium voraussichtlich innerhalb der Förderungsdauer durch das BAföG-Staatsdarlehen (max. 12 Monate) abschließen kann. Dies muss die Ausbildungsstätte bescheinigen. Das zinslose Darlehen muss vollständig zurückgezahlt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.  

Wichtig ist, dass der Bezug der Studienabschlusshilfe (BAföG-Staatsdarlehen) sich nicht nahtlos an den regulären BAföG-Bezug anschließen muss.  Wenn z.B. noch drei Semester bis zum Abschluss benötigt werden, ist es möglich, ein Semester z. B. durch Jobben zu überbrücken und anschließend die Studienabschlusshilfe zu beantragen.

Zuständig für die Beantragung ist Ihre*Ihr Ansprechpartner*in beim BAföG-Amt. Das Antragsformular finden Sie hier.

Daka-Studiendarlehen

Eine weitere Möglichkeit der Studienabschlussfinanzierung ist die Beantragung  eines zinsfreien Studiendarlehens bei der Darlehenskasse der Studierendenwerke e.V. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.  

Bildungskredit der KfW

Durch einen KfW-Bildungskredit können Student*innen im fortgeschrittenen Stadium ihrer Ausbildung eine zinsgünstige Finanzierung erhalten. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Amtes für Ausbildungsförderung des Studierendenwerkes Paderborn. 

Auf den Seiten für alleinerziehende Student*innen finden Sie Informationen zum Deutschlandstipendium zur Studienabschlussfinanzierung.