Beamt*innen an der Universität Paderborn

Die an der Universität Paderborn beschäftigten Beamt*innen stehen gegenüber ihrem Dienstherrn in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Für das zu Grunde liegende Dienstverhältnis gelten diverse rechtliche Vorgaben, welche u.a. im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und im Landesbeamtengesetz NRW (LBG) geregelt sind. Spezielle Regelungen ergeben sich u.a. auch aus dem Hochschulgesetz NRW. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Tätigkeit unterscheiden sich oftmals von denen der an der Universität tätigen Tarifbeschäftigten.

Voraussetzung für die Ernennung in einem Beamtenverhältnis sind die für die jeweilige Stelle erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen und die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen.

Das Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 betreut die Personalangelegenheiten der Beamt*innen der Zentralverwaltung und der Universitätsbibliothek sowie die Personalangelegenheiten der wissenschaftlichen Beamt*innen.

 

Bitte beacht­en Sie:

Anträge für Personalmaßnahmen von Beamt*innen sind mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Termin vom jeweiligen einzustellenden Bereich elektronisch auf dem Dienstweg an die nachfolgende Mailadresse: Dez4_2@zv.uni-paderborn.de zu richten. 

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Verfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebiet 4.2 vorgenommen.

Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen (Einstellungsunterlagen,  Ernennungstermin, Stufenfestsetzung etc.) sind ausschließlich mit dem Personaldezernat - Sachgebietes 4.2 abzustimmen.

Weit­ere In­form­a­tion­en

Allge­meine In­form­a­tion­en im Beamten­ver­hält­nis

Di­enst­liche Beur­teilung

In­form­a­tion­en zum Re­cruit­ing und zur Per­son­alauswahl