Informationen zum Zoll

Da die Universität Paderborn nicht nur am nationalen, sondern auch am internationalen Wirtschaftsverkehr teilnimmt, sind die dazugehörigen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Ein- und Ausfuhr von Waren- und Dienstleistungen zu beachten.
Alle Waren, die aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU), im Folgenden „Drittland“ genannt, in das Zollgebiet der EU ein – bzw. aus der EU in ein Drittland ausgeführt werden sollen, müssen das Verfahren der Bundeszollverwaltung ordnungsgemäß durchlaufen. Das Verfahren wird durch den Zollkodex der Union (UZK, Verordnung (EU) Nr. 952/2013) geregelt und ist auch bei Ein- und Ausfuhren im Rahmen von Dienstreisen zu berücksichtigen (https://www.uni-paderborn.de/fileadmin/zv/organisationsberatung-pruefwesen/uni-intern/Merkblatt_fuer_Zoll-_und_Exportkontrolle_Dienstreisen.pdf).
Neben zollrechtlichen Vorgaben sind bei Exporten auch die des Außenwirtschaftsrechts („Exportkontrolle“) zu beachten. Um die bestehenden Haftungsrisiken wegen des Verstoßes gegen exportkontrollrechtliche Vorgaben für alle Beteiligten zu minimieren, ist wichtig, dass die an einer Ausfuhr beteiligten Bereiche über die einzuhaltenden Regelungen informiert sind. Einen ersten Überblick zum Thema Exportkontrolle finden Sie auf der Intranetseite des Exportkontrollbeauftragten der Universität Paderborn (https://www.uni-paderborn.de/zv/organisationsberatung-pruefwesen/exportkontrolle).
Nachfolgend erhalten Sie einen zusammenfassenden Überblick über die Thematik „Zoll“ samt dazugehöriger Begriffsbestimmungen.
Weiterführende Informationen über die Vorgehensweise bei einer beabsichtigten Ein- oder Ausfuhr im Sinne der vorgenannten Beschreibung finden Sie in der nebenstehenden Übersicht.

Zölle sind Abgaben, die beim unmittelbaren Eingang von Waren in den Wirtschaftskreislauf der EU (Einfuhrzoll) oder beim Verlassen des Wirtschaftskreislaufs (Ausfuhrzoll) der EU erhoben werden.

Eine Übersicht der zum Zollgebiet gehörenden Gebiete finden Sie hier: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Erfassung-Warenverkehr/Zollgebiet/zollgebiet_node.html

Anhand der Warentarifnummer (s.u.) werden bei der Einfuhr die Zollsätze (Höhe der Abgaben), Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sowie die jeweils erforderlichen Dokumente ermittelt. Abzugrenzen vom Zollsatz ist die Einfuhrumsatzsteuer (derzeit i. H. v. 19 %), die bei sämtlichen Einfuhren nach Deutschland erhoben wird (auch bei dem Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedsstaaten). Aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze in den einzelnen Ländern und Mitgliedsstaaten werden Rechnungen daher immer ohne Steuer (netto) ausgewiesen. Die Abfuhr der Steuer erfolgt im Nachgang entweder über den Einfuhrabgabenbescheid (bei Warensendungen aus Drittländern) oder über den Steuerschlüssel, mit den die Rechnung in der MACH Software verbucht wird, bei Dienstleistungen und Warenverkehr innerhalb der EU. Der Steuerschlüssel wird dann bei der Festlegung und/oder Buchung der Rechnung automatisch ausgewählt und Ihrem Konto belastet.

Die Europäische Kommission und die deutsche Zollverwaltung stellen Datenbanken zur Verfügung, in denen die Höhe der Einfuhrabgaben, insbesondere des Zolls, bei der Ausfuhr in ein Drittland (zum Beispiel USA) beziehungsweise Einfuhr in die Europäische Union (zum Beispiel Deutschland) ermittelt werden kann.
Für einen ersten Überblick haben wir Ihnen ein Merkblatt erstellt.
Im Zweifel können Sie sich an den Zollbeauftragten wenden (Dezernat 1.4, Herr Dirk Fuest, Tel.: 05251 60-2521).

Maßgeblich für die Berechnung der Einfuhrabgaben ist der Warenwert inkl. der Beförderungskosten bis zur Grenzstelle der EU, die je nach Transportart der Ware variieren können (z. B. bei Transport per Flugzeug oder Schiff). Der sich dadurch ergebene Zollwert ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Zölle und der Einfuhrumsatzsteuer.
Eine Beispielberechnung finden Sie hier.

• Versandmitteilung
• Handelsrechnung
• Proforma-Invoice (Commercial Invoice)
• Airway Bill/ Lieferschein/ packing slip/ shipping note, etc.
• Fracht-/Speditionsrechnung
• Einfuhrabgabenbescheid (Steuerbescheid)
• Warenverkehrsbescheinigung
• Ursprungserklärungen/Präferenznachweise

Further information:
Kontakt

Dirk Fuest
Dezernat 1.4 Beschaffung

Telefon: +49 5251 60-2521
E-Mail: dirk.fuest(at)zv.uni-paderborn(dot)de
Büro: C2.209