Prüfungsordnung – Dein Wegweiser durch die Regelungen

Liebe Studentin, lieber Student,

die Prüfungsordnung ist ein zentraler Begleiter deines Studiums, sie gibt Orientierung, schafft Transparenz und sichert faire Rahmenbedingungen für alle. Sie enthält alle Regelungen, die für die Planung, Durchführung und Bewertung deiner Prüfungen relevant sind. Um dir den Einstieg zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Begriffe und Regelungen übersichtlich zusammengestellt, verständlich, praxisnah und mit Hinweisen, wo du weitere Informationen findest.

Wir freuen uns, dir auf diesem Weg einen leichteren Zugang zu den Regelungen zu ermöglichen und hoffen, dass du dich bei Fragen sicher und gut informiert fühlst.

 

Folgende Informationen findest du auf dieser Webseite:

Aufbau der Prüfungsordnung: Allgemeine vs. Besondere Bestimmungen

Häufige Fragen - einfach erklärt

Wichtige Hinweise für deinen Studienerfolg

Weitere Hilfen & Links

Hast du noch Fragen?

Die Prüfungsordnung ist das zentrale Regelwerk für alle Prüfungsangelegenheiten an der Universität Paderborn. Sie legt fest:

  • Wann und wie Prüfungen abgelegt werden können,
  • welche Leistungen erbracht werden müssen,
  • wie und wann Noten bekanntgegeben werden,
  • welche Wiederholungsmöglichkeiten bestehen.

Sie ist rechtlich verbindlich – für Studierende wie für die Hochschule – und bildet die Grundlage für eine faire und transparente Prüfungspraxis.

Auf­bau der Prü­fungs­ord­nung: All­ge­mei­ne vs. Be­son­de­re Be­stim­mung

Unsere Prüfungsordnungen gliedern sich in zwei Teile:

Allgemeine Bestimmungen (AB)

Diese enthalten Informationen über die Rahmenbedingungen – wie z. B.:

  • Die Dauer des Studiums (z. B. 6 Semester Bachelor, 4 Semester Master),
  • die Leistungspunkte,
  • die Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen oder Hochschulen,
  • die Rolle des Prüfungsausschusses,
  • die Regelungen zur Bachelor- bzw. Masterarbeit.

Besondere Bestimmungen (BB)

Diese enthalten die spezifischen Regelungen für deinen konkreten Studiengang. Dazu gehören beispielsweise:

  • Der Studienverlaufsplan,
  • die Module und Modulbeschreibungen,
  • die Anforderungen für die Bachelor- bzw. Masterarbeit,
  • Voraussetzungen für die Zulassung zu Prüfungen.

Tipp: Beginne deine Recherche immer mit den Allgemeinen Bestimmungen – die Besonderen Bestimmungen enthalten die Details, die für dich besonders relevant sind.

Häu­fi­ge Fra­gen – ein­fach er­klärt

Hier sind ein paar Fragen, die du dir vielleicht schon mal im Zusammenhang mit deinem Studium gestellt hast. Einige davon erklären wir hier genauer. Falls du keine Antwort findest, kannst du die Informationen in deiner Prüfungsordnung nachschlagen.

All­ge­mei­ne Be­stim­mun­gen:

Das Studium kann in der Regel zum Wintersemester beginnen. Ob auch ein Start zum Sommersemester möglich ist, steht in den Besonderen Bestimmungen deines Studiengangs.

Hier findest du allgemeine Hinweise zu den Voraussetzungen (z. B. Hochschulzugangsberechtigung), während die Besonderen Bestimmungen weitere spezifischere Voraussetzungen enthalten können – etwa bestimmte Vorkenntnisse, Sprachzeugnisse oder ein abgeschlossenes Studium im Bachelor für den Master.

An der Universität Paderborn sind für den erfolgreichen Abschluss 

  • eines Bachelorstudiengangs sechs Semester (180 LP) und für den 
  • eines Masterstudiengangs vier Semester (120 LP) 

vorgesehen.

Für jedes abgeschlossene Modul werden Leistungspunkte (LP) vergeben und i.d.R. umfasst jedes Semester 30 LP. 

Die Studieninhalte sind in thematisch zusammenhängende Module gegliedert. Jedes Modul umfasst ein oder mehrere Lehrveranstaltungen, hat einen festgelegten Umfang (mindestens 5 LP) und wird in der Regel durch eine Prüfungsleistung abgeschlossen.

Näheres regeln deine Allgemeinen Bestimmungen.

  • Organisation der Prüfungen und die Überwachung ihrer Durchführung, 
  • die Einhaltung der Prüfungsordnung insbesondere der Verfahrensregelungen,
  • Entscheidungen über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen, 
  • Anerkennung von Leistungen.

Was ist die Ba­che­lor- bzw. Mas­ter­prü­fung?

Die Bachelor- bzw. Masterprüfung besteht aus den Prüfungsleistungen, die in den Modulen zu erbringen sind. (s. hierzu die Besonderen Bestimmungen)

Wie wird ein Mo­dul ab­ge­schlos­sen? Wie kön­nen Leis­tungs­punk­te er­wor­ben wer­den?

Ein Modul wird in der Regel durch eine Modulprüfung und ggf. vorgesehene Qualifizierte Teilnahmen erfolgreich abgeschlossen. Ist dies gegeben, werden Leistungspunkte für dieses Modul vergeben.

Wie mel­de ich mich zu ei­ner Prü­fung an? Und was sind die Vor­aus­set­zun­gen?

Für jede einzelne Prüfung musst du dich im Campusmanagementsystem „PAUL“ - rechtzeitig, innerhalb der festgelegten Fristen anmelden. Diese werden im System oder über andere Kommunikationskanäle bekanntgegeben.

Wann und wo wird die Form der Prü­fungs­leis­tung be­kannt­ge­ge­ben?

Spätestens in den ersten drei Wochen der Vorlesungszeit wird die Form der Prüfungsleistung im Campusmanagementsystem „PAUL“ der Universität Paderborn oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben.

Wel­che For­men der Leis­tungs­er­brin­gung gibt es? Bis wann ist die Be­wer­tung be­kannt­zu­ge­ben?

Die Allgemeinen Bestimmungen geben zunächst einen Überblick über mögliche Formen von Prüfungsleistungen wie beispielsweise Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, Projekte oder Hausarbeiten. Weitere für den Studiengang spezifischen Formen findest du dazu in den Besonderen Bestimmungen und in den Modulbeschreibungen.

Wie häu­fig kann ei­ne Prü­fung wie­der­holt wer­den?

Näheres regeln deine Allgemeinen Bestimmungen.

Wie er­folgt die No­ten­bil­dung?

Näheres regeln deine Allgemeinen Bestimmungen

Wann ist die Ba­che­lor-/Mas­ter­prü­fung be­stan­den

Du hast die Bachelor- oder Masterprüfung bestanden, wenn:

  • Alle erforderlichen Module erfolgreich abgeschlossen sind und
  • die geforderten Leistungspunkte erreicht wurden.

Gibt es Ab­mel­de­fris­ten von Prü­fun­gen?

Du kannst dich für deine Prüfung bis zu einem festgelegten Termin im Campusmanagementsystem „PAUL“ der Universität Paderborn ohne Angabe von Gründen abmelden. 

Tipp: Die Abmeldefrist findest du in den Allgemeinen Bestimmungen, Campusmanagementsystem „PAUL“, PAUL-Informationsseiten, Prüfungsmanagement.

Was pas­siert bei Nicht­er­schei­nen zur Prü­fung und was ist ein­zu­rei­chen?

Näheres regeln deine Allgemeinen Bestimmungen.

Was sind die Kon­se­quen­zen bei ei­ner Täu­schung?

Näheres regeln deine Allgemeinen Bestimmungen.

Was ist die Ba­che­lor-/Mas­ter­a­r­beit?

Mit der Bachelor-/Masterarbeit wird der Studiengang abgeschlossen. 

Was ist bei Er­stel­lung der Ba­che­lor-/Mas­ter­a­r­beit Grund­sätz­li­ches zu be­ach­ten?

Näheres regeln deine Allgemeinen Bestimmungen

In wel­cher Form, wie und wo ist die Ba­che­lor-/Mas­ter­a­r­beit ab­zu­ge­ben?

Weitere Infos: Prüfungsmanagement

Wer über­nimmt die Be­gut­ach­tung und Be­wer­tung?

Weitere Infos: Prüfungsmanagement

Bis wann ist die Be­wer­tung be­kannt zu ge­ben?

Weitere Infos: Prüfungsmanagement

Ist ei­ne münd­li­che Ver­tei­di­gung für die Ba­che­lor-/Mas­ter­a­r­beit er­for­der­lich?

Ob eine mündliche Verteidigung vorgesehen ist, legen die Besonderen Bestimmungen fest. 

Die Gesamtnote ergibt sich aus den gewichteten Noten der einzelnen Module.

Zusatzleistungen sind weitere Prüfungsleistungen, die über die im Studiengang geforderten Leistungen hinausgehen. Du kannst sie innerhalb der Module deines Studiengangs wählen. 

Sie sind bei der Meldung entsprechend zu kennzeichnen und können nachträglich nicht mehr für die gemäß den Besonderen Bestimmungen zu absolvierenden Modulen verbucht werden. Außerdem werden sie bei der Notenbildung im Rahmen des Moduls bzw. der Bachelorprüfung nicht berücksichtigt. Aber sie werden im „Transcript of Records“ aufgeführt.

Ein Modul ist endgültig nicht bestanden, wenn eine Modulprüfung oder Modulteilprüfung nicht mehr wiederholt werden kann. Etwaige Abwahlmöglichkeiten sind in den Besonderen Bestimmungen geregelt.

Beispielsweise gibt es verlängerte Bearbeitungszeiten, Sonderpräferenzen bei Prüfungen oder digitale Hilfsmittel.

Die Universität Paderborn fördert eine gute Vereinbarkeit von Studium und Familie.

Tipp: Informiere dich über die Angebote der Studierendenberatung oder der Gleichstellung

  • Ist die Bachelor-/Masterprüfung bestanden und sind alle Leistungspunkte der zu absolvierenden Module erreicht, ist das Studium erfolgreich abgeschlossen.
  • Ist ein Modul endgültig nicht bestanden und eine Abwahl des Moduls nicht möglich, ist die Bachelorprüfung endgültig nicht bestanden.
  • Zeugnis, 
    • Transcript of Records, 
    • Diploma Supplement, als Zeugnisergänzung in englischer und deutscher Sprache,
    • Urkunde, in dem die Verleihung des Bachelor- bzw. Mastergrades beurkundet wird.
  • Ja, nach Bekanntgabe der Noten.
  • Einsicht in die Bachelor- bzw. Masterarbeit wird auf Antrag innerhalb eines Jahres nach Aushändigung des Zeugnisses gewährt.

Be­son­de­ren Be­stim­mun­gen:

Es werden die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen zur Befähigung einer qualifizierten Erwerbstätigkeit und Persönlichkeitsentwicklung genannt und beschrieben, welche im Laufe des Studiums erworben werden (können).

Hier wird angegeben, ob das Studium nur zum Wintersemester oder auch zum Sommersemester aufgenommen werden kann.

Beispielsweise kann ein Studienabschluss mit bestimmten Studienanteilen gefordert sein, um sich in einen Masterstudiengang einschreiben zu können und/ oder es werden bestimmte Fremdsprachenkenntnisse erwartet.

Du erhältst eine Übersicht über die zu absolvierenden Pflicht- und Wahlpflichtmodule versehen mit den dafür vorgesehenen Leistungspunkten (LP). Weitere nähere Informationen erhältst du im Studienverlaufsplan und durch die Modulbeschreibungen, die Anhang der Besonderen Bestimmungen sind. 

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen für die Teil­nah­me an Prü­fun­gen gibt es?

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

Wel­che wei­te­ren Prü­fungs­for­men gibt es in mei­nem Stu­dien­gang?

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

Wie vie­le Prü­fungs­ver­su­che ha­be ich?

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

Wie oft kann ich ein Mo­dul wie­der­ho­len?

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

Wie kann ein Mo­dul kom­pen­siert bzw. ab­ge­wählt wer­den?

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

Wel­che Vor­aus­set­zun­gen sind zu er­fül­len, um zur Ba­che­lor-/Mas­ter­a­r­beit zu­ge­las­sen zu wer­den?

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

Wie lan­ge ha­be ich Zeit, um mei­ne Ba­che­lor- bzw. Mas­ter­a­r­beit zu schrei­ben?

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

Wel­chen Um­fang muss sie ha­ben?

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

In wel­cher Spra­che ist sie zu ver­fas­sen?

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

Ist ei­ne münd­li­che Prü­fung ab­zu­le­gen?

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

Näheres regeln deine Besonderen Bestimmungen.

Es gilt die Prüfungsordnung, auf die du eingeschrieben bist. Dies kannst du im Campusmanagementsystem „PAUL“ nachsehen. Unter dem Pfad „Studium > Semesterverwaltung > Anmeldung zu Modulen und Veranstaltungen“ kannst du nachlesen, wie du deine veröffentlichte Prüfungsordnung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn findest.

Der Studienverlaufsplan zeigt dir exemplarisch, in welchem Semester du welche Module studieren kannst.

Modulbeschreibungen geben u. a. Informationen über angebotene Lehrveranstaltungen, Studieninhalte und Kompetenzen, Prüfungsformen, Workload und Leistungspunkte, Turnus, Dauer und Sprache.

Wich­ti­ge Hin­wei­se für dei­nen Stu­diener­folg:

  • Prüfe stets die aktuelle Prüfungsordnung:
    Welche Version gilt für dich? Prüfe dies im Campusmanagementsystem „PAUL“.  
  • Nutze die Ressourcen der Hochschule:
    Das Prüfungsmanagement berät bei Fragen.
  • Halte Fristen ein:
    Achte auf Anmelde- und Abgabetermine.
  • Plane mit dem Studienverlaufsplan:
    Dieser zeigt dir, in welchen Semestern du welche Module belegen solltest.

Hast du noch Fra­gen?

Wir können nicht alle Fälle abdecken – das ist auch nicht unsere Absicht. Wir möchten dir aber den Einstieg erleichtern. Solltest du etwas nicht finden oder nicht verstehen, wende dich gerne an:

  • Das Prüfungsmanagement: Für alle prüfungsrelevanten Anliegen (z. B. Anerkennungen, Wiederholungen).
  • Die Studienfachberatung: Bei fachlichen Fragen zu Modulen oder Prüfungsformen.

 

 

 

 

Hinweis: Dieser Leitfaden ersetzt nicht die offiziellen Prüfungsordnungen.