Betreuungsvereinbarungen für Promovierende an der Universität Paderborn
Der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung ist an der Universität Paderborn für alle Promovierenden vorgesehen. Die Betreuungsvereinbarung dient der Strukturierung und der Transparenz der Zusammenarbeit zwischen Doktorand*in und Promotionsbetreuer*in sowie der Klärung gegenseitiger Erwartungen.
Auf dieser Seite finden Sie neben den Vorlagen zum Download Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQs).
Ziele der Betreuungsvereinbarung
- transparente Gestaltung des Verhältnisses zwischen Promovierenden und Betreuenden und Klärung gegenseitiger Erwartungen
- Strukturierung und vorausschauende Planung des Promotionsvorhabens
- Einhaltung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis
- Reduktion des Potenzials für Konflikte, die sich zwischen Betreuenden und Promovierenden ergeben können
Downloads
Laden Sie hier die Vorlage der Betreuungsvereinbarung der Universität Paderborn auf Deutsch und Englisch sowie ergänzendes Material herunter. Einige Fakultäten nutzen fakultätsspezifische Versionen bzw. Erweiterungen. Informationen zum fakultätsspezifischen Prozedere erhalten Sie in Ihrem Dekanat.
Unterstützung für Betreuende
FAQs
Alle Promovierenden der Universität Paderborn schließen eine Betreuungsvereinbarung ab. Dies gilt sowohl für diejenigen, die als wissenschaftliche Mitarbeitende an der Universität Paderborn angestellt sind, als auch für externe Promovierende und Promotionsstipendiat*innen.
Die Betreuungsvereinbarung soll möglichst früh im Promotionsprozess abgeschlossen werden. Auf dieses Weise gelingt eine vorausschauende Planung und gegenseitige Erwartungen können frühzeitig geklärt und Missverständnisse vermieden werden. Näheres regelt die jeweilige Promotionsordnung Ihrer Fakultät.
Der Kern der Betreuungsvereinbarung sind individuelle Vereinbarungen zwischen Doktorand*in und Betreuer*in auf Basis eines Gesprächs. Nehmen Sie sich also Zeit, um gemeinsam den Promotionsprozess und die Betreuungsbeziehung zu besprechen und zu planen und halten Sie die Gesprächsergebnisse in der Vereinbarung schriftlich fest. Beide Beteiligten unterschreiben das Dokument in dreifacher Ausfertigung.
Die Betreuungsvereinbarung wird zusätzlich zu den beiden Exemplaren, die bei den Beteiligten verbleiben, beim jeweiligen Promotionsausschuss hinterlegt. Während der Promotionszeit wird sie regelmäßig (mindestens jährlich) im Rahmen der Betreuungsgespräche als Gesprächsgrundlage genutzt und bei Bedarf ergänzt oder angepasst – die Betreuungsvereinbarung ist ein „lebendes“ Dokument (Hinweis: Das Betreuungsgespräch kann bei Mitarbeitenden auch mit dem Jahresgespräch in einem Gesprächstermin kombiniert werden - siehe hierzu auch nächster Abschnitt).
Betreuungsgespräche finden im Rahmen der Promotionsbetreuung statt und legen den Schwerpunkt auf den Fortschritt des Promotionsprojekts. Jahresgespräche mit der Führungskraft sind ein Instrument, das allen Mitarbeitenden der Universität Paderborn offensteht. Der thematische Fokus liegt hier neben den Arbeitsaufgaben auch auf dem Arbeitsumfeld und der Zusammenarbeit. Bei angestellten Promovierenden ist es jedoch möglich und empfehlenswert, die beiden Formate in einem Gesprächstermin zu kombinieren.
Kontakt
Dr. Johanna Braukmann
Personalentwicklung und Justiziariat (SG 4.5)
Warburger Str. 100
33098 Paderborn