JobTicket

Die Universität Paderborn nahm auf Anregung des Personalrats des Beschäftigten in Technik und Verwaltung an einem Pilotprojekt zur Erprobung eines neuen JobTicket-Modells („JobTicket 2021“) teil. Die Pilotphase des JobTickets endete am 31.07.2022 und wurde in einer modifizierten Variante in das Stammsortiment des WestfalenTarifs übernommen.

Alle Änderungen zu der neuen JobTicket-Variante, die ab dem 01.08.2022 gelten, finden Sie im allgemeinen Informationsblatt der Verbundgesellschaft Paderborn/Höxter mbH. Die aktuelle JobTicket-Preisliste ab dem 01.08.2022 (durch die Einführung des 9-Euro-Tickets erst ab dem 01.09.2022) unterliegt einer Preisbindung bis zum 31.07.2024.

Bitte beachten Sie, dass das Bestellformular bis zum 1. des Vormonats bei
Sachgebiet 4.1. eingegangen sein muss.

Interne Ansprechpartner*innen zur Abwicklung an der Universität Paderborn sind:

Theamarie Bittermann

Petra Kürpick

Bitte beachten Sie, dass hier keine Beratung zu Fahrplänen oder den verschiedenen Preisstufen erfolgen kann.

  • Die Unterschrift des JobTicket-Inhabers auf der 2. Seite des Formulars als Zustimmung zu den Tarifbestimmungen und Beförderungs- und Datenschutzbedingungen ist zwingend erforderlich.
  • Das Formular kann nun mit einer digitalen ID signiert werden, sofern die technischen Voraussetzungen dafür vorliegen.
  • Die Starthaltestelle sollte nach Möglichkeit eingesetzt werden, sofern sie bekannt ist.
  • Beim Bereich „Preisstufe/Geltungsbereich“ bitte immer die entsprechende Preisstufe ankreuzen UND den Geltungsbereich eintragen. Im Normalfall richtet sich die Angabe wie immer nach der Strecke, die von zu Hause zur Arbeitsstelle zurückgelegt wird und durch welche Städte/Kreise diese Strecke führt.
  • Es kann aber auch ein Bereich angekreuzt werden, der darüber hinaus geht und z. B. für private oder dienstliche Fahrten genutzt werden kann.

Hier sollte nach folgendem Muster ausgefüllt werden, bei den Kreisen reicht jeweils die Abkürzung, die sich aus dem KFZ-Kennzeichen ergibt:

  1. Preisstufe „PB/A“: Geltungsbereich „Stadt Paderborn“ oder falls angeboten eine andere Stadt/Gemeinde aus einem anderen Kreis (im Kreis Paderborn gibt es keine weitere eigene Stadt/Gemeinde, die einzeln bestellt werden kann, siehe Preisliste).
  2. Preisstufe „B“:Kreis PB“ oder nur „HX“ oder ggf. 2 Gemeinden (Tarifgebiete) aus zwei unterschiedlichen Kreisen wie z. B. „Salzkotten und Geseke“ oder 1 kreisfreie Stadt und 1 angrenzende Gemeinde (Tarifgebiet) wie z. B. „Bielefeld und Steinhagen“.

  3. Preisstufe „C“: z. B. „Kreise PB und HX“ oder „PB und SO“.

  4. Preisstufe „D“: z. B. „PB/GT/BI/LIP".