Bildschirmarbeitsplatzbrillen

Die Universität Paderborn stellt den Beschäftigten im erforderlichen Umfang Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung, wenn das Ergebnis der betriebsärztlichen Vorsorgeuntersuchung ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. 

Für die Versorgung Ihrer Beschäftigten mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen hat die Universität Paderborn einen Rahmenvertrag mit der Firma Fielmann abgeschlossen.

  • Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz
  • Im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung „Tätigkeit an Bildschirmgeräten“ wird von der*dem Betriebsärztin*Betriebsarzt festgestellt, dass eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille) für die Arbeit am Bildschirm erforderlich ist.
    Hinweis: Die Feststellung erfolgt nur, wenn eine optimal angepasste normale Sehhilfe (Universalbrille) als nicht ausreichend erachtet wird. Untersuchungstermine können Sie unter der Rufnummer 0231-9954-125 oder per Mail (arbeitsmedizin.dortmund@dekra.com) bei der DEKRA Automobil GmbH vereinbaren.

Die Universität Paderborn hat mit der Firma Fielmann einen Rahmenvertrag über die Versorgung Ihrer Beschäftigten mit Bildschirmarbeitsplatzbrillen abgeschlossen.

Die im Rahmenvertrag geregelte, für Sie kostenfreie Leistung umfasst:

Fassung aus der Nulltarif-Collection (ca. 700 Modelle aus Kunststoff oder Metall zur Auswahl)

Brillengläser von führenden Markenherstellern, gemäß DIN ISO Norm auf Ihre Qualität geprüft

  • Enfachentspiegelung
  • Härtung
  • Kunststoffgläser
  • Auf Ihren Bedarf zugeschnittene Auswahl der Gläser:
    • Einstärkenglas, farblos
    • Raum-Comfort-Glas farblos

Schritt 1:

Als Ergebnis der Vorsorgeuntersuchung “Tätigkeiten an Bildschirmgeräten“ wurde Ihnen von der Betriebsärztin*dem Betriebsarzt ein Antrag (in Form eines Laufzettels) ausgehändigt. Im Antrag wird Ihnen bescheinigt, dass eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille) für die Arbeit an Bildschirmgeräten notwendig ist und eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Brille verordnet.

Schritt 2:

Lassen Sie sich auf dem Antragsformular von Ihrem Vorgesetzten (bei Professor*innen durch den*die Dekan*in) durch Unterschrift bestätigen, dass Sie eine Tätigkeit an einem Bildschirmarbeitsplatz ausüben.

Schritt 3:

Unterschreiben Sie den Antrag und leiten ihn mit allen Originalunterschriften mit der Hauspost an das Personaldezernat, SG 4.1, Frau Dröge, Raum B1.344 weiter.

Schritt 4:

Nach Eingang und Prüfung des vollständig ausgefüllten Antrags wird Ihnen Frau Dröge einen digital unterzeichneten Bestellschein an Ihre dienstliche E-Mailadresse senden.

Schritt 5:

Die Beschaffung der Brille erfolgt durch die*den Beschäftige*n über eine Filiale des Optikers Fielmann, mit dem die Universität Paderborn einen entsprechenden Rahmenvertrag für die Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen abgeschlossen hat.

Drucken Sie dafür den Bestellschein nach Eingang bei Ihnen aus und legen ihn innerhalb von 3 Monaten in einer Filiale der des Vertragsoptikers Fielmann vor. Wird der Bestellschein nicht innerhalb dieses Zeitraumes dort vorgelegt, verliert er seine Gültigkeit.

Schritt 6:

Der Vertragsoptiker nimmt die exakte Sehwertbestimmung vor und berät Sie bei der Auswahl der Fassung und Gläser. Die Brille steht in der Regel spätestens nach 14 Tagen zur Abholung bereit.

Die Abrechnung der Kosten für Fassung und Gläser laut Bestellschein übernimmt die Firma Fielmann nach Erhalt der Brille direkt mit der Universität Paderborn, so dass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen.

Hinweise zu:

Es ist für Sie möglich, sich aus dem Sortiment des Vertragsoptikers Zusatzleistungen (z.B. Fassungen außerhalb der Nulltarifgestelle, Blaulichtfilter) auszusuchen. Dabei anfallende Mehrkosten tragen Sie selbst und sind direkt mit dem Vertragsoptiker abzurechnen.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Ihr Bedarf nicht von den rahmenvertraglichen Leistungen (z.B. bei asphärischen Gläsern) abgedeckt wird. Bitte setzen Sie sich dann im Vorfeld (vor Beschaffung der Brille) mit dem Personaldezernat, Frau Dröge, in Verbindung, um eine individuelle Kostenübernahme zu klären.

Sofern Sie die Brille nicht beim Vertragsoptiker Fielmann beschaffen möchten, ist auch eine anderweitige Beschaffung durch Sie möglich. In diesen Fällen erhalten Sie unter Vorlage der Optikerrechnung und den Hinweis auf den Ihnen durch Frau Dröge übersandten Bestellschein (siehe oben Schritt 4) die Kosten erstattet, die der Universität Paderborn bei einer Beschaffung über den Vertragsoptiker entstanden wären.

Zu Ihrer Orientierung: Bei einer Raum-Comfort-Brille mit einer Glasstärke von bis +/- 6 Dioptrien sind dies 59 Euro. Die Unterlagen senden Sie bitte an Frau Dröge (Mail: droege@zv.uni-paderborn.de).

Ansprechpartner

Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich per Mail (arbeitsmedizin.dortmund@dekra.com) an den Betriebsärztlichen Dienst - Frau Dr. Ewa Flak.

Bei Fragen zum Verfahren gibt Ihnen
Frau Dröge (droege@zv.uni-paderborn.de oder telefonisch 60-2547) weitere Auskunft.