Fristen zur Einschreibung
Nach der Bewerbung sind die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen
- für zulassungsfreie Ein-Fach-Bachelorstudiengänge bis zum 31.03.2023 online über die Online-Immatrikulation hochzuladen.
- für zulassungsfreie Mehr-Fach-Bachelorstudiengänge sind die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen bis zum 31.03.2023 postalisch einzureichen.
- für zulassungsfreie Masterstudiengänge sind die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen bis zum 23.04.2023 postalisch einzureichen.
- für zulassungsbeschränkte Studiengänge wird die Einreichfrist im Zulassungsbescheid bekanntgegeben.
Gesetzte Fristen für den Eingang von Einschreibungsunterlagen sind von der/dem Bewerber*in zwingend einzuhalten! Dabei gilt für die Feststellung des fristgerechten Eingangs nicht das Datum des Poststempels, sondern der Eingang bei der Universität Paderborn.
Die Erfahrung zeigt, dass der Postweg von Sendungen - gerade auch von Einschreiben - häufig länger dauert, als von den Bewerber*innen erwartet. Planen Sie bei der Versendung Ihrer Unterlagen deshalb ausreichend Zeit für den Postweg ein.
Telefonische Nachfragen und Nachfragen per Mail zum Eingang Ihrer Unterlagen führen in der Hochphase der Einschreibungen zu erheblichem zusätzlichem Arbeitsaufwand. In dieser Phase kann das Studierendensekretariat das zeitnahe Beantworten der Anfragen nicht sicherstellen. Dies gilt auch - und gerade - für Nachfragen von Bewerber*innen, die insbesondere aufgrund des anstehenden Ablaufs von Fristen kurzfristig Informationen wünschen.
Es gilt uneingeschränkt: Die Verantwortung für den fristgerechten Eingang der Unterlagen bei der Universität Paderborn trägt die/der Bewerber*in.
Über die abgeschlossene Immatrikulation wird die/der Bewerber*in per Mail informiert. Die Bearbeitung der Einschreibungsanträge erfolgt aufgrund der Vielzahl von eingehenden Anträgen in der Reihenfolge des Antragseingangs.