Zweithörerschaft
Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, haben Sie zwei Möglichkeiten, zusätzlich an der Universität Paderborn zu studieren.
"Große Zweithörerschaft"
- Zweithörende können an der Universität Paderborn in einen anderen (weiteren) Studiengang als an der Ersthochschule zugelassen werden.
- Die Zulassung berechtigt zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen und Abschlussprüfungen (Bachelor-/Master-Abschluss).
- Zweithörende erhalten einen Zweithörerschein, allerdings kein Semesterticket.
- Sofern Sie bereits als Zweithörer*in an der Universität Paderborn eingeschrieben sind und das Studium im Folgesemester fortsetzen möchten, ist bei der Rückmeldung unaufgefordert die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule einzureichen .
Wie bewerbe ich mich?
Grundsätzlich ist der reguläre Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess durchzuführen. Auch die regulären Bewerbungs- und Einschreibungsfristen des gewünschten (zulassungsfreien/-beschränkten) Studiengangs gelten. Beachten Sie jedoch:
- Im Rahmen der Immatrikulation haben Sie die Möglichkeit, anzugeben, dass Sie eine Zweithörerschaft beantragen. Anstelle des Nachweises über die Zahlung der Semestergebühren ist dann die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zu übermitteln.
- Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang wird außerdem eine Bescheinigung der Ersthochschule benötigt, aus der sich ergibt, dass der dortige Studiengang (oder auch einzelne Studienfächer) keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt.
Wie kann ich meinen Status wechseln (Große Zweithörerschaft <-> Ersthörerschaft)?
Den Wechsel von einer Ersthörerschaft zur Großen Zweithörerschaft sowie auch den Wechsel von einer Großen Zweithörerschaft zur Ersthörerschaft an der Universität Paderborn können Sie bis einschließlich 30.09. (WiSe) bzw. 31.03. (SoSe) elektronisch über PAUL > Studium > Anträge beantragen.
"Kleine Zweithörerschaft"
- Studierende anderer Universitäten können mit der Berechtigung zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen an der Universität Paderborn zugelassen werden.
- Die Zulassung berechtigt zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen, jedoch nicht zur Ablegung von Abschlussprüfungen.
- Eingeschriebene Studierende werden bei der Platzvergabe für Lehrveranstaltungen vorrangig berücksichtigt. Durch die Zulassung zur Kleinen Zweithörerschaft besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Teilnahme an spezifischen Veranstaltungen. Über die Teilnahmemöglichkeit an den gewünschten Veranstaltungen müssen Interessierte sich bei den entsprechenden Dozentinnen*Dozenten informieren.
- Die Universität Paderborn erhebt einen Zweithörerbeitrag in Höhe von 100,00 Euro. Eine Zulassung ist erst nach Nachweis der Zahlungen möglich.
- Die Zulassung erfolgt stets für die Dauer eines Semesters. Sollten Sie in einem weiteren Semester Lehrveranstaltungen besuchen wollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.
- Zweithörende erhalten kein Semesterticket.
Wie bewerbe ich mich?
Grundsätzlich ist der reguläre Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess durchzuführen. Im Gegensatz zur Einschreibung in einen Studiengang (Ersthörerschaft/Große Zweithörerschaft), muss für die Zulassung zur Kleinen Zweithörerschaft jedoch kein zweistufiger Prozess mit Bewerbung und Immatrikulationsantrag durchlaufen werden. Die Bewerbung in PAUL gilt bereits als Zulassungsantrag. Hieraus ergibt sich:
- Die Frist für die Zulassung zur Kleinen Zweithörerschaft entspricht der Einschreibungsfrist und nicht etwa der Bewerbungsfrist
- Schritt 6 des Bewerbungs- und Immatrikulationsprozesses entfällt
"Kleine Zweithörerschaft" im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule für Musik (HfM) Detmold oder der Theologischen Fakultät Paderborn
- Kooperationsvereinbarungen ermöglichen Studierenden der HfM Detmold und der Theologischen Fakultät Paderborn, für Veranstaltungen der folgenden Studiengänge/Fächer ohne Zahlung der Zweithörergebühr zugelassen zu werden.
HfM Detmold
- Musik (Fach in allen Lehrämtern außer Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen)
- Musikwissenschaft (B.A., M.A. oder Fach im Zwei-Fach-Bachelor/Zwei-Fach-Master)
- PopMedia Culture (M.A.)
Theologische Fakultät Paderborn
- Katholische Religionslehre (Fach allen Lehrämtern)
- Philosophie (Fach im Zwei-Fach-Bachelor/Zwei-Fach-Master)
- Theologie (Fach im Zwei-Fach-Bachelor/Zwei-Fach-Master)
- Wirtschaftsethik (Fach im B.Sc. Wirtschaftswissenschaften)
- Die Zulassung erfolgt stets für die Dauer eines Semesters. Sollten Sie in einem weiteren Semester Lehrveranstaltungen besuchen wollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.
- Sie erhalten von der Universität Paderborn kein Semesterticket.
Wie bewerbe ich mich?
Grundsätzlich ist der reguläre Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess durchzuführen. Im Gegensatz zur Einschreibung in einen Studiengang (Ersthörerschaft/Große Zweithörerschaft), muss für die Zulassung zur Kleinen Zweithörerschaft jedoch kein zweistufiger Prozess mit Bewerbung und Immatrikulationsantrag durchlaufen werden. Die Bewerbung in PAUL gilt bereits als Zulassungsantrag. Hieraus ergibt sich:
- Die Frist für die Zulassung zur Kleinen Zweithörerschaft entspricht der Einschreibungsfrist und nicht etwa der Bewerbungsfrist
- Schritt 6 des Bewerbungs- und Immatrikulationsprozesses entfällt