Abgabemöglichkeiten Abschlussarbeiten

letzte Änderung: 01.03.2024

► Abschlussarbeiten können gedruckt oder elektronisch nach den Vorgaben der geltenden Regelungen abgegeben werden.

► Grundsätzlich können Abschlussarbeiten persönlich oder elektronisch immer rund um die Uhr abgegeben werden, am letzten Abgabetag spätestens bis 23:59 Uhr.

► Anstelle der Abgabe der gebundenen Exemplare ist eine Abgabe einer elektronischen Version per Uni-Mail-Account an die entsprechende Sachbearbeitung des ZPS und die Begutachtenden (in einer E-Mail) möglich. Hier finden Sie weitergehende Informationen zu den Voraussetzungen und eine Belehrung über die Risiken, welche Sie auch im Rahmen des Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit/Studienarbeit zur Kenntnis genommen haben/nehmen müssen.

► Abgabe per Post. Der Poststempel ist für das Abgabedatum maßgeblich.

► Auch eine Abgabe im Zentralen Prüfungssekretariat ist möglich, dann allerdings lediglich während der Sprechzeiten. Bitte werfen Sie Ihre Abschlussarbeiten nicht in die Briefkästen vor den Büros des Zentralen Prüfungssekretariates, sondern nutzen Sie außerhalb der Sprechzeiten das Servicecenter oder die Pforte (in einem an das Zentrale Prüfungssekretariat adressierten Umschlag).

 

 

Weiterhin gelten natürlich die sonstigen Angaben und Regelungen im jeweiligen Zulassungsantrag und -schreiben zur Abschlussarbeit und der entsprechenden Prüfungsordnungen. Den fristgemäßen Eingang von Abschlussarbeiten bestätigt ausschließlich das ZPS durch Eintrag des Abgabedatums in PAUL unter "Meine Prüfungen".

Bei der Abgabe der Abschlussarbeit und ggf. Erbringung weiterer Abschlussleistungen muss ein gültiger Einschreibestatus im entsprechenden Studiengang vorliegen ("immatrikuliert" oder "beurlaubt mit Prüfungsberechtigung")!

 

Abgabemodalitäten von Abschlussarbeiten in einem Studiengang der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik

letzte Änderung: 17.02.2023

Abgabemodalitäten bei regulärer Abgabe

Sollte als Ergebnis Code oder ein Programm o.ä. entstanden sein, dann ist dieses nicht mit in der Mail zu übersenden, sondern gesondert an die Prüfenden (nach Absprache mit diesen).

Die Angaben in der unten aufgeführten Tabelle gelten nur, wenn die Abgabe in normaler Form gemäß Prüfungsordnung erfolgt, also nicht bei elektronischer Abgabe gemäß Ordnung per Uni-Mail...

Studiengang Anzahl der gedruckten Exemplare... ... und elektronische Pflichtversion
Computer Engineering Bachelor 2 ja, an Erstgutachter*in ("Cc" an ZPS-Sachbearbeitung) per E-Mail oder physischem Medium (USB-Stick, usw., bitte in einem kleinen Umschlag den Druckexemplaren beifügen)
Computer Engineering Master 2 ja, an Erstgutachter*in ("Cc" an ZPS-Sachbearbeitung) per E-Mail oder physischem Medium (USB-Stick, usw., bitte in einem kleinen Umschlag den Druckexemplaren beifügen)
Electrical Systems Engineering Master 2 ja, an Erstgutachter*in ("Cc" an ZPS-Sachbearbeitung) per E-Mail oder physischem Medium (USB-Stick, usw., bitte in einem kleinen Umschlag den Druckexemplaren beifügen)
Elektrotechnik Bachelor 2 nein
Elektrotechnik Master 2 nein
Informatik Bachelor 2 ja, an Erstgutachter*in ("Cc" an ZPS-Sachbearbeitung) per E-Mail oder physischem Medium (USB-Stick, usw., bitte in einem kleinen Umschlag den Druckexemplaren beifügen)
Informatik Master 2 ja, an Erstgutachter*in ("Cc" an ZPS-Sachbearbeitung) per E-Mail oder physischem Medium (USB-Stick, usw., bitte in einem kleinen Umschlag den Druckexemplaren beifügen)
Mathematik Bachelor 2 POen ab 2020: ja, an Erstgutachter*in per E-Mail oder physischem Medium (USB-Stick, usw.)
Mathematik Master 2 POen ab 2020: ja, an Erstgutachter*in per E-Mail oder physischem Medium (USB-Stick, usw.)
Technomathematik Bachelor 2 POen ab 2020: ja, an Erstgutachter*in per E-Mail oder physischem Medium (USB-Stick, usw.)
Technomathematik Master 2 POen ab 2020: ja, an Erstgutachter*in per E-Mail oder physischem Medium (USB-Stick, usw.)