Än­de­rung des Wahl­rechts

Die Immatrikulation berechtigt zur Teilnahme an den Wahlen zur studentischen Selbstverwaltung (Studierendenparlament/ Fachschaftsvertretung) und zu den universitären Gremien (Fakultätsrat/ Senat).

Diese Wahlen finden fakultätsbezogen statt. Sind Ihre Studienfächer verschiedenen Fakultäten zugeordnet, können Sie diejenige Fakultät auswählen, in der Sie das Wahlrecht ausüben möchten.
 

Den Antrag auf Wechsel des Wahlrechts können Sie elektronisch über PAUL > Studium > Anträge stellen.