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Foto: Universität Paderborn

Foto: Johannes Pauly

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Erforderliche Einschreibungsunterlagen

Folgende Unterlagen (keine abschließende Auflistung) sind als digitale Dateien in einem gängigen Format (JPEG, PNG, PDF, GiF) innerhalb der Online-Immatrikulation hochzuladen:

Allgemeine Einschreibungsunterlagen
  • Zahlungsnachweis der Semestergebühren
  • Zeugnis der Hochschulreife bzw. Bescheid über die Zugangsberechtigung mit beruflicher Qualifikation
  • Personalausweis bzw. Reisepas (Ausweisnummer und Zugangsnummer (rechts neben dem Ablaufdatum) sollen unkenntlich gemacht sein)
  • Aktueller elektronischer Nachweis einer gesetzlichen Krankenkasse über den krankenversicherungsrechtlichen Versicherungsstatus gem. § 199a Sozialgesetzbuch V. Der Versicherungsnachweis muss für die Zeit ab Semesterbeginn gelten und ist auch für privat Versicherte und Bewerber*innen mit einem Versicherungsschutz aus dem EU-Ausland verpflichtend. Weitere Informationen siehe hier.
  • für Minderjährige: Einwilligungserklärung der/des gesetzlichen Vertreter/s
Zusätzliche Einschreibungsunterlagen wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren
  • Exmatrikulationsbescheinigung der zuletzt besuchten Hochschule
  • Einschreibung in ein höheres Fachsemester:  
    Einstufungsbescheinigung (sofern nicht bereits in der Bewerbung hochgeladen) über Fachsemester aus vorherigen Studiengängen vom hiesigen zuständigen Zentralen Prüfungssekretariat oder Einstufungsbescheinigung vom gemeinsamen Prüfungsausschuss für alle Lehrämter, siehe "Anerkennung von Leistungen". Ausnahme: Entfällt für Bewerber/innen, die bereits an der Universität Paderborn im gewählten Studiengang oder Studienfach in einem vorangegangenen Semester eingeschrieben waren
  • Sofern Sie in einem Studiengang/-fach endgültig gescheitert sind und die Einschreibung in einen Einfachstudiengang beantragen:
    Bescheinigung des zuständigen Prüfungsausschusses der Universität Paderborn, dass es sich bei dem bisherigen Studiengang und dem nunmehr gewählten nicht um den gleichen Studiengang und nicht um einen Studiengang mit erheblich inhaltlicher Nähe im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 2 HG handelt (Unbedenklichkeitsbescheinigung). Informationen erhalten Sie beim Zentralen Prüfungssekretariat
  • Sofern Sie in einem Studiengang/-fach endgültig gescheitert sind und die Einschreibung in einen Mehrfachstudiengang (hierzu zählen ZFBA und alle Lehramtsstudiengänge mit dem Studienziel Bachelor) beantragen:
    Eine Übersicht (transcript of records) aller erbrachten Leistungen inklusive Fehlversuche des Studienganges, in dem Sie endgültig gescheitert sind. Anhand der Übersicht wird geprüft, ob das endgültige Nichtbestehen ein Einschreibungshindernis im Sinne der geltenden Prüfungsordnung darstellt. Über die geltenden Prüfungsordnungen für die Lehramtsstudiengänge mit dem Studienziel Bachelor können Sie sich auf der Seite des PLAZ unter Prüfungsordnungen (B.Ed.) informieren. Die geltenden Prüfungsordnungen für den ZFBA finden Sie unter http://kw.uni-paderborn.de/studium/studiengaenge-der-kulturwissenschaften/
  • Sofern Sie bereits ein Studium an einer anderen Hochschule als der Universität Paderborn abgeschlossen haben: 
    Hochschulabschluszeugnis 
Spezifische Einschreibungsunterlagen für verschiedene Studiengänge/Zielgruppen
  • Nachweis zur Durchführung eines Erwartungschecks (verpflichtend in den Fächergruppen Wirtschaftswissenschaften, Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik), siehe Verpflichtende Erwartungschecks
  • Nachweis einer an der Universität Paderborn erbrachten oder anerkannten Eignungsprüfung
  • bei Einschreibung in Philosophie/Praktische Philosophie ggf. Einverständniserklärung zur Datenübermittlung
  • DSH-Zeugnis oder äquivalenter Nachweis, wenn die Zugangsvoraussetzungen nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung in deutscher Sprache erworben wurden. 
  • Sprachliche Einschreibungsvoraussetzungen, siehe Fremdsprachenkenntnisse
  • Hochschulzugangsberechtigung Fachhochschulreife: Nachweis der Allgemeinbildung und Nachweis über die fachliche Eignung
  • Sprachliche Einschreibungsvoraussetzungen, siehe Fremdsprachenkenntnisse
  • Nachweis über die Ableistung eines Dienstes im Original oder als amtl. beglaubigte Kopie (nur für zulassungsbeschränkte Studienangebote)
  • bei Einschreibung in ein Erweiterungsfach: Nachweis über das erforderliche Beratungsgespräch und ggf. Nachweis über die Ablegung des 2. Staatsexamens 
  • Zweithörerinnen und Zweithörer sind von der Vorlage der Krankenversicherungsbescheinigung sowie von der Zahlung der Semestergebühren entbunden. Eine Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule ist hochzuladen. 

Die Universität der Informationsgesellschaft