Dienstvereinbarung
Unsere Arbeitsgrundlage ist die „Dienstvereinbarung zur Prävention von riskantem Suchtmittelgebrauch, Umgang mit Auffälligkeiten und Hilfe bei Suchtgefährdung“. Dort ist ein für alle nachvollziehbares Vorgehen bezüglich der Handhabung mit Suchtproblemen festgelegt. Durch die Dienstvereinbarung werden somit grundlegende Fragen und Ziele der Suchtprävention geregelt. Die Maxime aller betrieblichen Maßnahmen ist dabei die Verhinderung einer Kündigung.
Kontakt
Simone Lange
Betriebliche AnsprechPersonen - Prävention
