Zweithörer und Gasthörer

Zweithörer

Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als Zweithörer zugelassen werden. Sie erhalten damit die Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zum Ablegen von Prüfungen. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

Gasthörer

Wenn Sie einzelne Vorlesungen und Veranstaltungen der Universität Paderborn besuchen möchten, können Sie im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten als Gasthörer zugelassen werden. Weitergehende Informationen finden Sie hier. Neu: Der Gasthörerantrag ist elektronisch zu stellen unter PAUL > Bewerbung > Zulassungsanträge für Sondergruppen > Gasthörerschaft.