Rückmeldung

Soll das Studium nach Semesterablauf in demselben Studiengang fortgesetzt werden, ist die sogenannte Rückmeldung erforderlich. Die Rückmeldung gilt als vorgenommen, wenn die Semestergebühren fristgerecht in voller Höhe auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind. Bitte planen Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Bank - zwischen der Überweisung und dem Zahlungseingang auf dem Hochschulkonto - ein. Ob Sie für das folgende Semester bereits zurückgemeldet sind, können Sie in PAUL unter Meine Daten > Persönliche Daten > Semesterstatus einsehen.

Bei nicht fristgerechter Rückmeldung wird das Exmatrikulationsverfahren eingeleitet.

Für die Rückmeldung zum Sommersemester 2024 müssen Semestergebühren in Höhe von 352,75 € bis zum 21.03.2024 auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein.  

Die Bankverbindung lautet wie folgt:

Kontoinhaber: Universität Paderborn
Geldinstitut: Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE74 4765 0130 1010 0376 93
BIC: WELADE3LXXX

Verwendungszweck: Bitte geben Sie als erstes Ihre Matrikelnummer und dann Ihren Vor- und Nachnamen an.

Alle Zahlungen, die ohne oder mit falscher Matrikelnummer bei der Universität Paderborn eingehen und die nicht zugeordnet werden können, werden an den*die Kontoinhaber*in zurück überwiesen. In diesem Fall erfolgt keine Rückmeldung! Bitte achten Sie daher auf die korrekte Angabe Ihrer Matrikelnummer!

Studiengangwechsel/Parallelstudium: Der Wechsel/die Einschreibung für ein Parallelstudium kann erst vollzogen werden, wenn die Semestergebühren auf dem Konto der Universität Paderborn eingegangen sind. Bitte geben Sie auch hier Ihre Matrikelnummer und nicht die Bewerbungsnummer zur Rückmeldung an.

Lehrveranstaltungsanmeldung:
Eine Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen ist erst nach Eingang Ihrer Zahlung auf dem Konto der Universität Paderborn möglich!

Große Zweithörer gem. § 52 Abs. 2 Hochschulgesetz (HG) müssen sich durch Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung ihrer Ersthochschule für das Folgesemester zurückmelden. Die Rückmeldung für das Sommersemester ist bis zum 01.04.2024 vorzunehmen.

Große Zweithörer*innen mit Ersthörerschaft an der HfM in Detmold bzw. der TH OWL
Von der Rückmeldepflicht ausgenommen sind Studierende des Unterrichtsfaches Musik im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, welche als Ersthörer*innen an der Hochschule für Musik in Detmold eingeschrieben sind und Studierende der Unterrichtsfächer Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft sowie Lebensmitteltechnik im Lehramt an Berufskolleg, welche an der Technischen Hochschule OWL als Ersthörer*innen eingeschrieben sind.

Die Zulassung von Kleinen Zweithörern gem. § 52 Abs. 1 HG erfolgt stets nur für die Dauer eines Semesters. Sofern in einem weiteren Semester als Kleiner Zweithörer an der Universität Paderborn Lehrveranstaltungen besucht werden sollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.