Gebühren und Beiträge

Semestergebühren

Die Gebühren für das Sommersemester 2024 belaufen sich insgesamt auf 352,75€ und setzen sich wie folgt zusammen:

Sozialbeitrag

98,00€

AStA

12,50€

Semesterticket regional

178,25€

Semesterticket NRW

61,80€

Kulturbeitrag

2,20€


Wenn Sie noch nicht an der Universität Paderborn studieren und sich einschreiben lassen möchten, erhalten Sie ausführliche Informationen hierzu per E-Mail oder (bei einer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Studium) in Ihrem Zulassungsbescheid.

Wenn Sie bereits eingeschrieben sind, erhalten Sie frühzeitig eine E-Mail mit relevanten Informationen zur Rückmeldung.

Für Urlaubssemester ist Höhe der Semestergebühren abhängig vom Beurlaubungsgrund.


Gasthörerbeitrag

Für eine Gasthörerschaft wird ein Beitrag i. H. v. 100,00€ pro Semester erhoben.


Zweithörerbeitrag

Für die "Kleine Zweithörerschaft" wird ein Beitrag i. H. v. 100,00€ pro Semester erhoben.


Hinweis zur Studienfinanzierung

Informationen zur Finanzierung Ihres Studiums, auch in finanziellen Notsituationen, erhalten Sie auf den Seiten des AStA Sozialbüros. Hilfe zum Thema BAföG finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks.

Rückmeldung

Soll das Studium nach Semesterablauf im selben Studiengang fortgesetzt werden, ist die Rückmeldung erforderlich. Diese gilt als vorgenommen, wenn die Semestergebühren in voller Höhe fristgerecht auf dem Konto der Hochschule eingegangen sind.

Rückmeldefrist für das Sommersemester 2024: 21.03.2024

Kontoinhaber: Universität Paderborn
Geldinstitut: Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE74 4765 0130 1010 0376 93
BIC: WELADE3LXXX

Geben Sie als Verwendungszweck Ihre Matrikelnummer und dann Ihren Vor- und Nachnamen an.

Ob Sie erfolgreich zurückgemeldet sind, können Sie in PAUL unter Meine Daten > Persönliche Daten > Semesterstatus einsehen.


Für die Rückmeldung zur "Großen Zweithörerschaft" im Sommersemester 2024 muss die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule bis zum 01.04.2024 im Studierendensekretariat eingehen. Ausnahme: Studierende des Faches Musik im Lehramt GyGe, die als Ersthörende an der Hochschule für Musik in Detmold eingeschrieben sind sowie Studierende mit den beruflichen Fachrichtungen Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft mit Lebensmitteltechnik im Lehramt BK, die an der Technischen Hochschule OWL als Ersthörende eingeschrieben sind, sind von der Rückmeldepflicht ausgenommen.

Die Zulassung zur "Kleinen Zweithörerschaft" erfolgt stets nur für die Dauer eines Semesters. Wenn weiterhin Interesse besteht, Lehrveranstaltungen zu besuchen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.


Wichtige Hinweise:

  • Planen Sie die Bearbeitungszeit Ihrer Bank (Zeit zwischen Überweisung und Zahlungseingang) ein. Es zählt der Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf dem Universitätskonto.

  • Zahlungen, die ohne oder mit falscher Matrikelnummer eingehen und die nicht zugeordnet werden können, werden zurücküberwiesen und es erfolgt keine Rückmeldung.

  • Bei nicht fristgerechter Rückmeldung wird das Exmatrikulationsverfahren eingeleitet.

  • Die Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen (in den An- und Abmeldephasen) ist erst nach Eingang der Zahlung auf dem Konto der Universität Paderborn möglich.

Erstattung der Semestergebühren

Die Semestergebühren können innerhalb bestimmter Fristen aus folgenden Gründen ganz oder teilweise erstattet werden:

Behinderung

Personen mit Schwerbehinderung, die nach dem SGB IX zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs berechtigt sind, erhalten auf Antrag (PAUL > Studium > Anträge) eine Erstattung des Semesterticktes.

 

Beurlaubung

Bei einer Beurlaubung besteht die Möglichkeit, sich auf Antrag (PAUL > Studium > Anträge) das Semestertickt erstatten zu lassen. Der Antrag ist vor Beginn des Urlaubssemesters (d. h. bis 30.09./ 31.03.) zu stellen. Zudem wird bei einer Beurlaubung aufgrund von Krankheit, Studium an einer ausländischen Hochschule, anerkannter Dienst oder Schwangerschaft der Sozialbeitrag automatisch erstattet, sofern der Beitrag von dem*der Antragsteller*in zunächst überwiesen wurde.

 
Exmatrikulation

Die Erstattung wegen Exmatrikulation erfolgt innerhalb der Fristen automatisch. Bei einer Exmatrikulation vor Semesterstart (d. h. bis 30.09./ 31.03.) werden die gesamten Semestergebühren erstattet. Bei einer Exmatrikultion nach Semesterstart bis zum 30.11. (WiSe) bzw. 31.05. (SoSe) erfolgt die Erstattung anteilig. Zu späteren Zeitpunkten erfolgt keine Erstattung.

 

Nichtaufnahme des Studiums

Wenn Sie noch nicht an der Universität Paderborn studieren aber zum Folgesemester eingeschrieben wurden und das Studium nun doch nicht aufnehmen können, ist es möglich bis zum Semesterstart (d. h. bis 30.09./ 31.03.), formlos (per E-Mail) einen Antrag auf Erstattung zu stellen. Es gilt das Datum des E-Mail-Eingangs.

 

Mindenstens viermonatiger Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereiches des regionalen Semestertickets

Bei einem mindestens viermonatigen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des regionalen Semestertickets erhalten Sie auf Antrag (PAUL > Studium > Anträge) eine Erstattung des (regionalen) Semesterticktes. Der Antrag muss bis zum Ende des Semesters des Aufenthalts (d. h. bis 30.09./ 31.03.) vollständig eingehen. Beachten Sie, dass innerhalb des Antrags eine Bescheinigung des AStA hochgeladen werden muss. Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den AStA.