Wie geht es nach der Bewerbung weiter?
- Für zulassungsfreie Studiengänge
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Sobald Ihre Bewerbung den Status "Imma-Antrag möglich" ausweist, können Sie im Bewerbungsportal über das linke Seitenmenü die Online-Immatrikulation beantragen. Die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen sind in einem gängigen Dateiformat hochzuladen. Haben Sie alle für Sie relevanten Felder ausgefüllt, können Sie den Immatrikulationsantrag absenden. Hinweis: Weist Ihre Bewerbung in den Folgetagen den Status "Imma-Antrag unvollständig" auf, fehlen Dokumente/Angaben oder hochgeladene Dokumente sind nicht korrekt. Die Bearbeitung des Online-Immatrikulationsantrags ist dann erneut freigeschaltet und über das linke Seitenmenü "Online-Immatrikulation" erreichbar. Der Antrag enthält dann zusätzlich die Seite "Bearbeitungsstand“, auf der Sie sehen, welche Nachweise fehlen oder nicht den Anforderungen entsprechen. Die angeforderten Dokumente sind innerhalb der vorgegebenen Frist hochzuladen.
- Für zulassungsbeschränkte Studiengänge
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Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide (Hauptverfahren) werden in der 30. KW 2023 im Bewerbungsportal unter dem Menüpunkt "Meine Dokumente" zur Verfügung stehen. Sollten Sie eine Zulassung für den gewünschten Studiengang erhalten, wird Ihnen im Bescheid die Einschreibungsfrist mitgeteilt. Ihre Bewerbung hat dann den Status "Imma-Antrag möglich" und Sie können über das linke Seitenmenü die Online-Immatrikulation beantragen. Die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen sind in einem gängigen Dateiformat hochzuladen. Haben Sie alle für Sie relevanten Felder ausgefüllt, können Sie den Immatrikulationsantrag absenden. Hinweis: Weist Ihre Bewerbung in den Folgetagen den Status "Imma-Antrag unvollständig" auf, fehlen Dokumente/Angaben oder hochgeladene Dokumente sind nicht korrekt. Die Bearbeitung des Online-Immatrikulationsantrags ist dann erneut freigeschaltet und über das linke Seitenmenü "Online-Immatrikulation" erreichbar. Der Antrag enthält dann zusätzlich die Seite "Bearbeitungsstand“, auf der Sie sehen, welche Nachweise fehlen oder nicht den Anforderungen entsprechen. Die angeforderten Dokumente sind innerhalb der vorgegebenen Frist hochzuladen.
WICHTIGE HINWEISE:
- Für die Einschreibung gelten die regulären Ausschlussfristen. Ein Absenden des Immatrikulationsantrages ist außerhalb der genannten Fristen nicht mehr möglich (Status „Imma-Antrag: Frist abgelaufen“).
- Sollten die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen nicht vollständig oder nicht korrekt sein, werden diese im Online-Immatrikulationsantrag nachgefordert. Dazu müssen Sie den Status bzw. den Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung bis zum Ende des Einschreibungsverfahrens laufend kontrollieren.
- Bewerber*innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung wenden sich bitte an das International Office.