Gebühren und Beiträge
- Semestergebühren
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Die sog. Semestergebühren belaufen sich für das Wintersemester 2023/2024 auf insgesamt 347,82 € und setzen sich wie folgt zusammen:
Sozialbeitrag
98,00 €
ASTA
10,50 €
regionales Semesterticket
177,92 €
NRW-Ticket
59,40 €
Kulturbeitrag 2,00 € Summe
347,82 €
Im Falle einer Beurlaubung ist die Höhe der Semestergebühren abhängig vom Beurlaubungsgrund. Hinweise finden Sie hier.
Informationen und Möglichkeiten zur Studienfinanzierung - auch in finanziellen Notsituationen - erhalten Sie auf den Seiten des AStA Sozialbüros.
Informationen zum Semesterticket erhalten Sie ebenfalls auf den Seiten des AStA.
- Beiträge
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Für das Studium von Gasthörern i.S.d. § 52 Abs. 3 HG wird ein allgemeiner Gasthörerbeitrag i.H.v. 100,- € pro Semester erhoben.
Für das Studium von Zweithörern i.S.d. § 52 Abs. 1 HG wird ein Zweithörerbeitrag i.H.v. 100,- € pro Semester erhoben. Dieser Beitrag wird nicht erhoben, wenn der/die Zweithörer/in im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit einer anderen Hochschule als Zweithörer/in zugelassen wird und wenn auch die andere Hochschule den Zweithörerbeitrag nicht erhebt.
Die Pflicht zur Entrichtung der o.g. Beiträge entsteht mit Stellung des Antrages auf Zulassung.