Gebühren und Beiträge

Die sog. Semestergebühren belaufen sich für das Sommersemester 2024 auf insgesamt 352,75 € und setzen sich wie folgt zusammen:

Sozialbeitrag

98,00 €

ASTA

12,50 €

regionales Semesterticket

178,25 €

NRW-Ticket

61,80 €

Kulturbeitrag 2,20 €
 

Summe

352,75 €

Im Falle einer Beurlaubung ist die Höhe der Semestergebühren abhängig vom Beurlaubungsgrund. Hinweise finden Sie hier.

Informationen und Möglichkeiten zur Studienfinanzierung - auch in finanziellen Notsituationen - erhalten Sie auf den Seiten des AStA Sozialbüros.

Informationen zum Semesterticket erhalten Sie ebenfalls auf den Seiten des AStA.

Für das Studium von Gasthörern i.S.d. § 52 Abs. 3 HG wird ein allgemeiner Gasthörerbeitrag i.H.v. 100,- € pro Semester erhoben.

Für das Studium von Zweithörern i.S.d. § 52 Abs. 1 HG wird ein Zweithörerbeitrag i.H.v. 100,- € pro Semester erhoben. Dieser Beitrag wird nicht erhoben, wenn der/die Zweithörer/in im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit einer anderen Hochschule als Zweithörer/in zugelassen wird und wenn auch die andere Hochschule den Zweithörerbeitrag nicht erhebt. 

Die Pflicht zur Entrichtung der o.g. Beiträge entsteht mit Stellung des Antrages auf Zulassung.