Gebühren und Beiträge
Die sog. Semestergebühren belaufen sich für das Sommersemester 2024 auf insgesamt 352,75 € und setzen sich wie folgt zusammen:
Sozialbeitrag | 98,00 € |
ASTA | 12,50 € |
regionales Semesterticket | 178,25 € |
NRW-Ticket | 61,80 € |
Kulturbeitrag | 2,20 € |
Summe | 352,75 € |
Im Falle einer Beurlaubung ist die Höhe der Semestergebühren abhängig vom Beurlaubungsgrund. Hinweise finden Sie hier.
Informationen und Möglichkeiten zur Studienfinanzierung - auch in finanziellen Notsituationen - erhalten Sie auf den Seiten des AStA Sozialbüros.
Informationen zum Semesterticket erhalten Sie ebenfalls auf den Seiten des AStA.
Für das Studium von Gasthörern i.S.d. § 52 Abs. 3 HG wird ein allgemeiner Gasthörerbeitrag i.H.v. 100,- € pro Semester erhoben.
Für das Studium von Zweithörern i.S.d. § 52 Abs. 1 HG wird ein Zweithörerbeitrag i.H.v. 100,- € pro Semester erhoben. Dieser Beitrag wird nicht erhoben, wenn der/die Zweithörer/in im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit einer anderen Hochschule als Zweithörer/in zugelassen wird und wenn auch die andere Hochschule den Zweithörerbeitrag nicht erhebt.
Die Pflicht zur Entrichtung der o.g. Beiträge entsteht mit Stellung des Antrages auf Zulassung.