Allgemein
Orientierung zum Mutterschutz
Wenn du schwanger bist oder stillst, findest du auf dieser Seite Informationen und weiterführende Hinweise zu den Regelungen des Mutterschutzgesetzes in der Fassung vom 23.05.2017. Sie helfen dir dabei, dich über den Mutterschutz im Studium zu informieren und die passenden Ansprechpersonen zu finden.
Deine Gesundheit schützen
In einigen Lehrveranstaltungen können gesundheitliche Gefährdungen für dich oder dein ungeborenes Kind bestehen. Das kann insbesondere natur- oder ingenieurwissenschaftliche Praktika, Werkstatt- und Labortätigkeiten, Exkursionen, sportpraktische Veranstaltungen sowie schulische Kontakte mit Kindern im Lehramtsstudium betreffen.
Nachdem du der Universität deine Schwangerschaft mitgeteilt hast, wird eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung erstellt. Dabei werden mögliche Risiken geprüft und geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt. Die zuständige Ansprechperson deiner Fakultät stimmt sich hierzu mit dir und dem Sachgebiet für Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz der Universität ab.
Schwangerschaft mitteilen
Mit dem bereitgestellten Formular kannst du der Universität deine Schwangerschaft mitteilen. Damit unterstützt du die Umsetzung der Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes und ermöglichst es, deine individuelle Studiensituation zu berücksichtigen.
Über das Formular kannst du gegebenenfalls auch eine Erstattung der Kosten für die Ausstellung deiner Schwangerschaftsbescheinigung beantragen.
Prüfungen während der Schutzfristen
Wenn du während der Mutterschutzfristen an Prüfungen teilnehmen möchtest, kannst du dies ebenfalls über das Formular ausdrücklich erklären. Die Erklärung betrifft den Verzicht auf die entsprechenden Schutzvorschriften hinsichtlich der Prüfungsteilnahme, nicht auf den Mutterschutz insgesamt.
Gefährdungsbeurteilung
Mögliche Gefährdungen im Studium
Während deines Studiums können in bestimmten Lehrveranstaltungen oder Tätigkeiten Risiken für dich und dein ungeborenes Kind bestehen. Die folgenden Gefährdungsbeurteilungen helfen dir, dich frühzeitig über mögliche Gefährdungen zu informieren.
Allgemeine Studienbedingungen
Die Gefährdungsbeurteilung für die Allgemeinen Studienbedingungen gibt dir einen Überblick über mögliche Risiken im Studienalltag.
Spezifische Gefährdungsbeurteilungen
Für folgende Fakultäten und Fachbereiche stehen spezifische Gefährdungsbeurteilungen zur Verfügung:
- Fakultät KW, Fach Kunst: Bildhauerei, Malerei, Druckgrafik, Fotografie
- Fakultät KW, Fach Textil
- Fakultät NW, Department Physik
- Fakultät NW, Department Chemie
- Fakultät NW, Department Sport und Gesundheit: Sportwissenschaften
- Fakultät NW, Department Sport und Gesundheit: Ernährung, Konsum und Gesundheit
- Fakultät Maschinenbau
- Fakultät EIM, Institut für Elektrotechnik und Informationstechnik, Fachgebiet Sensorik
Dein Beratungsgespräch vorbereiten
Die Gefährdungsbeurteilungsbögen unterstützen dich dabei, dich bereits vor einem Beratungsgespräch mit möglichen Risiken vertraut zu machen. Sie dienen als Grundlage für das Gespräch mit den Mutterschutzbeauftragten deiner Fakultät. Gemeinsam könnt ihr klären, welche Schutzmaßnahmen für deine Studiensituation erforderlich sind.
Weitere Informationen
Weitere Informationen findest du auf den Webseiten des Dezernats 5.3.
Meldung einer Schwangerschaft
Bitte teile uns deine Schwangerschaft mit diesem Formular mit.
Deine Ansprechperson im Prüfungsmanagement:
Astrid Paulus-Frick, Raum C 2.232, Tel: 05251 60 2316