Willkommen im PM-Bereich für Prüfende

Hier finden Sie alle relevanten Informationen sowie die organisatorischen Aspekte, die für eine reibungslose Planung, Durchführung und Bewertung Ihrer Prüfungen wichtig sind.

Leit­fa­den für Prü­fen­de

Vor der Prüfung

Prüfungsplanung

Die Prüfungsplanung wird an unserer Universität dezentral organisiert und kann daher von Fakultät zu Fakultät etwas unterschiedlich aussehen. Damit für Sie alles reibungslos verläuft, empfehlen wir Ihnen, sich bereits vor Beginn des Semesters mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des Studiengangs in Verbindung zu setzen.
 

Wir sind gerne für Sie da
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter helfen Ihnen gerne dabei, sich im Prüfungsplanungsprozess zurechtzufinden – sei es bei Fragen zum Ablauf, zu einzuhaltenden Fristen oder zu sonstigen Besonderheiten Ihrer Fakultät. Zögern Sie also nicht, frühzeitig auf uns zuzukommen: So lässt sich die Prüfungsplanung entspannt und ohne Zeitdruck angehen.

Die Kontaktdaten der für die Studiengänge zuständigen Ansprechpersonen finden Sie [ hier ].

Wir freuen uns darauf, Sie bei der Planung zu unterstützen!
 

Prüfungsanmeldephasen

Informationen zu den aktuellen Prüfungsanmeldephasen finden Sie [ hier ].
 

Besonderheiten

Nachteilsausgleich

Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung können einen Nachteilsausgleich beantragen, um beeinträchtigungsbedingte Nachteile bei Studien- und Prüfungsleistungen auszugleichen. Die fachlichen Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe bleiben dabei unverändert.

Die Zentrale Studienberatung berät Studierende zu ihren Möglichkeiten; die Antragstellung erfolgt beim zuständigen Prüfungsmanagement. Bitte weisen Sie Studierende bei Bedarf auf die gesonderte Informationsseite Nachteilsausgleich für Studierende hin. Dort finden sie weitere Hinweise zur Beratung und Antragstellung.
 

Befangenheit oder ausgeschlossene Personen im Prüfungsverfahren

Als prüfende Person müssen Sie Ihre Aufgaben unparteiisch wahrnehmen. Bestimmte persönliche Beziehungen oder eine eigene Beteiligung an der Angelegenheit können dazu führen, dass Sie kraft Gesetzes von der Mitwirkung ausgeschlossen sind. Davon zu unterscheiden ist die Besorgnis der Befangenheit: Sie liegt vor, wenn Gründe bestehen, die Zweifel an Ihrer Unparteilichkeit rechtfertigen können.

Weiterführende Informationen zur Abgrenzung und zum Umgang mit solchen Situationen finden Sie auf der gesonderten Informationsseite Befangenheit oder ausgeschlossene Personen im Prüfungsverfahren.
 

Prüfungen mit Zulassungsvoraussetzungen

Einige Prüfungen sind an bestimmte Zulassungsvoraussetzungen geknüpft. Diese sind jeweils in den entsprechenden Modulbeschreibungen ausgewiesen. In diesen Fällen ist vor der Prüfung eine Zulassungsüberprüfung erforderlich.
 

Was bedeutet das konkret?
Eine Zulassungsvoraussetzung bedeutet, dass eine oder mehrere qualifizierte Teilnahmen (qT) bestanden sein müssen, damit die Zulassung zur Prüfung ausgesprochen werden kann. Studierende melden sich dabei ganz normal während der regulären Prüfungsanmeldephasen an, gelten jedoch bis zur Durchführung der Zulassungsüberprüfung als unter Vorbehalt angemeldet.

Die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen erfolgt in den meisten Fällen zentral durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des jeweiligen Studiengangs.

Betreuen Sie Module mit Zulassungsvoraussetzungen, wenden Sie sich gerne an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des jeweiligen Studiengangs. Diese nennen Ihnen gerne die Fristen für die Eintragung der qualifizierten Teilnahmen (qT), damit die Zulassungsüberprüfung reibungslos ablaufen kann.
 

Die Teilnehmendenliste ist nach der Zulassungsüberprüfung und Ablauf der Abmeldefrist (bis 2 Tage vor dem Prüfungsterim) endgültig.

 

Terminvergabe bei mündlichen Prüfungen

Bei mündlichen Prüfungen ist die Terminvergabe in PAUL für Lehrende selbst freigeschaltet. Sie können die Termine also eigenständig eintragen. Erst mit Eintrag in PAUL werden die Termine verbindlich und setzen die jeweiligen Fristen (u.a. Abmeldung, Bewertungsfrist) in Gang.


Bitte beachten Sie dabei:
Vergeben Sie mündliche Prüfungstermine bitte ausschließlich an Studierende, die auch in PAUL angemeldet sind und in der Prüfungsliste erscheinen. Ist dies nicht der Fall, besteht prüfungsrechtlich keine Zulassung zur Prüfung.

Außerdem bitten wir Sie, über PANDA kommunizierte Termine zusätzlich in PAUL einzutragen. Nur so können sich Studierende bei Bedarf selbstständig von der Prüfung abmelden. Zudem lassen sich Fristen zur Abmeldung oder eingereichte Prüfungsrücktritte für uns im Prüfungsmanagement nur nachvollziehen, wenn die Termine auch in PAUL hinterlegt sind.

Sollte die Terminvergabe in PAUL bei Ihnen noch nicht freigeschaltet sein, melden Sie sich gerne bei den zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern des jeweiligen Studiengangs – diese schalten die Funktion gerne für Sie frei.
 

Prüfungsordnungen
Informationen zu den Prüfungsordnungen finden Sie auf der Internetseite der amtlichen Mitteilungen der Universität Paderborn [ hier ].

Während der Prüfung

Immatrikulationspflicht bei Prüfungen

Studierende müssen zum Zeitpunkt der Prüfung ordnungsgemäß eingeschrieben sein. Ist dies nicht der Fall, kann die Prüfung nicht gewertet werden.
 

Identitätskontrolle und Anwesenheitsdokumentation

  • Welche Nachweise sind bei der Identitätskontrolle zulässig beziehungsweise erforderlich?
  • Wie wird die Anwesenheit dokumentiert? Sollte es bei einer Klausur den Fall geben, das Studierende nicht auf den offiziellen Teilnehmerliste in PAUL stehen, so dürfen diese maximal unter Vorbehalt mitschreiben. Die Klausuren sind dann erst zu bewerten, wenn die Studierenden auf der Teilnehmerliste nachgemeldet worden sind, sofern dieses dann im Einzelfall möglich ist.
  • Wie werden Unstimmigkeiten geklärt, ohne personenbezogene Daten unnötig offenzulegen?

 

Verspätetes Erscheinen, vorzeitige Abgabe und Nichtantritt

Hier fehlen noch typische Alltagssituationen:

  • Dürfen verspätete Studierende noch teilnehmen, und wer entscheidet darüber?
  • Welche Auswirkungen hat eine Verspätung auf die Bearbeitungszeit?
  • Wie werden vorzeitige Abgaben und kurzfristiges Verlassen des Raumes dokumentiert?
  • Was gilt, wenn Studierende erscheinen, aber keine Prüfungsleistung abgeben oder diese durchstreichen?

 

Täuschung / Täuschungsverdacht

Eine Täuschung liegt vor, wenn Studierende versuchen, das Ergebnis einer Prüfungsleistung durch unerlaubte Mittel oder unzulässige Unterstützung zu beeinflussen. Dazu können beispielsweise die Nutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder die Übernahme fremder Inhalte ohne entsprechende Kennzeichnung gehören.

Wenn Sie einen Täuschungsverdacht feststellen, dokumentieren Sie den Sachverhalt und sichern Sie mögliche Belege. Die weitere Prüfung und Entscheidung setzen eine schriftliche Stellungnahme von Ihnen als prüfender Person voraus, in der Sie den Verdacht nachvollziehbar erläutern. Das Verfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen; ein Verdacht allein stellt noch keine festgestellte Täuschung dar.
 

Erkrankung während der Prüfung / Prüfungsabbruch

Prüfende bzw. Aufsichten sollten immer zu Beginn einer Prüfung nach der Prüfungsfähigkeit aller Prüfungsteilnehmenden fragen und dieses protokolieren. Wenn Studierende während einer Prüfung erkranken, müssen sie die Prüfung abbrechen und den Abbruch wegen Prüfungsunfähigkeit kommunizieren.


Wichtige Schritte:
Noch am selben Tag ist ein Arzt aufzusuchen und eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (keine AU!) einzuholen. Hiervon gibt es keine Ausnahme – auch nicht bei Prüfungen, die samstags stattfinden.

Weitere Informationen stehen den Studierenden [ hier ] zur Verfügung.
 

Zwischenfälle während der Prüfung

Kommt es während einer Prüfung zu Zwischenfällen, soll versucht werden, den daraus entstehenden Nachteil für die Studierenden auszugleichen. Hier einige Beispiele:
 

  • Zu hohe Raumtemperatur
    Hier sind geeignete Maßnahmen zur Senkung der Temperatur zu ergreifen.
     
  • Lärm oder sonstige Störungen
    Ist die Bearbeitung der Klausur zwischenzeitlich durch Lärm oder einen anderen Vorfall gestört, ist die Zeit, in der eine Weiterbearbeitung unzumutbar war, zu erfassen und die Bearbeitungszeit entsprechend zu verlängern.
     
  • Störung des Prüfungsablaufs
    In diesem Fall ist die Person zunächst zur Unterlassung aufzufordern. Hilft dies nicht, kann sie der Prüfung verwiesen werden.
     
  • Wichtig
    Bitte achten Sie darauf, die Zeit nicht zu großzügig zu verlängern, um eine Bevorteilung gegenüber Studierenden zu vermeiden, die die Prüfung zu einem anderen Zeitpunkt abgelegt haben.

    Bei Fragen zum konkreten Vorgehen unterstützt Sie der/die zuständige Sachbearbeiter*in des jeweiligen Studiengangs gerne.
     
  • Rügemöglichkeit für Studierende
    Sollten sich Studierende darüber hinaus weiterhin benachteiligt fühlen, können sie sich mit einer Rüge an das Prüfungsmanagement wenden. Der Fall wird dann von uns geprüft.

    Bei Fragen zum konkreten Vorgehen unterstützen Sie die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter Ihres Studiengangs gerne.
     

Protokollierungspflicht

Alles, was während der Prüfung passiert (u.a. verlassen des Raumes, Täuschungsverdacht, Störungen, “Erkrankungen”, sollte im Protokoll festgehalten werden. So wird Rechtssicherheit geschaffen und der Ablauf der Prüfung lässt sich im Nachhinein nachvollziehen.

Protokollvordrucke für mündliche Prüfungen und Hinweise für die Klausuraufsichten finden Sie [ hier ].

Nach der Prüfung

Bewertung

Tragen Sie die Prüfungsergebnisse in PAUL ein. Die Nichtteilnahme angemeldeter Studierender ist unmittelbar nach der Prüfung zu erfassen; damit wird eine Entscheidung über einen möglichen Prüfungsrücktritt nicht vorweggenommen. Die Bewertungseingabe können Sie in PAUL an bis zu zwei Mitarbeitende als Stellvertretung delegieren. Die Verantwortung für die Bewertung und deren korrekte Erfassung bleibt jedoch bei Ihnen als prüfender Person. 

Ihre Bewertung muss nachvollziehbar begründet sein: Die maßgeblichen Bewertungskriterien sowie die wesentlichen Stärken und Mängel der Prüfungsleistung müssen erkennbar sein, damit Studierende die Bewertung verstehen und diese gegebenenfalls überprüft werden kann.
 


Bewertungsfehler und nachträgliche Notenänderungen

Auch bei sorgfältiger Prüfung und Bewertung können Fehler passieren. Im Folgenden erfahren Sie, wie damit umgegangen wird, wer beteiligt ist und wie Änderungen nachvollziehbar dokumentiert und mitgeteilt werden.
 

  1. Was geschieht bei Rechen-, Übertragungs- oder Korrekturfehlern?
    Nicht jeder Fehler wird gleichbehandelt. Entscheidend ist, ob es sich um einen formalen Fehler oder um eine inhaltliche Bewertung handelt.


    Formale Fehler (offenbare Unrichtigkeiten) sind Fehler, die ohne neue fachliche Beurteilung erkennbar und nachweisbar sind, zum Beispiel:

    - Rechenfehler bei der Addition der Punkte

    - Übertragungsfehler, etwa Zahlendreher bei der Eingabe in PAUL oder falsche Zuordnung zur Matrikelnummer

    - falsch angewendeter Notenschlüssel

    - übersehene Aufgaben oder Seiten, die nachweislich nicht in die Bewertung eingeflossen sind


    Solche Fehler werden auf Hinweis berichtigt. Die Berichtigung ist auch nach der Veröffentlichung möglich, und zwar zugunsten wie zulasten der Studierenden.
    In jedem Fall müssen Sie die Studierenden über die Änderung und die Gründe der Korrektur informieren.

    Bei inhaltlichen Fehlern wenden Sie sich zwecks Klärung des Sachverhalts bitte direkt an das zuständige Prüfungsmanagement.

     
  2. Wie wird eine veröffentlichte Bewertung berichtigt?

    1. Fehler feststellen oder Hinweis prüfen (anhand von Bewertungsunterlagen und Systemeintrag)

    2. Korrigierte Bewertung festlegen

    3. Das zuständige Prüfungsmanagement informieren und Fehlerart klären
    (bei Prüfungen mit Zweitkorrektur binden Sie den Zweitprüfer bitte in den Mitteilungsprozess ein)

    4. Das zuständige Prüfungsmanagement löscht den Systemeintrag und Sie können die Bewertung erneut eintragen und freigeben

     
  3. Wie werden Änderung und Begründung dokumentiert?

    Bitte halten Sie in Ihrer Dokumentation nach:

    - ursprüngliche und neue Bewertung
    - Art des Fehlers und kurze Begründung
    - Datum und verantwortliche Person
     

Klausureinsicht

Die Klausureinsicht ermöglicht Studierenden, ihre bewertete Prüfungsleistung einzusehen, die Bewertung nachzuvollziehen und mögliche Bewertungsfehler zu erkennen.

Als prüfende Person sind Sie verpflichtet, eine allgemeine Klausureinsicht anzubieten. Informieren Sie die Studierenden über Ort und Termin möglichst per Rundmail oder Systemnachricht in PAUL. Können Studierende den Termin nicht wahrnehmen, kommt eine Einsichtnahme durch eine bevollmächtigte Person in Betracht. Ein Anspruch auf einen individuellen Alternativtermin besteht nicht ohne Weiteres.

Auf Antrag ist Studierenden grundsätzlich zu ermöglichen, Kopien ihrer Klausur zu erhalten oder diese zu fotografieren. Dabei sind die geltenden rechtlichen Vorgaben zu beachten. Kopien und Fotos dienen insbesondere dazu, die Bewertung zu überprüfen und eigene Rechte wahrzunehmen, etwa im Rahmen eines Widerspruchs. Daraus folgt keine uneingeschränkte Befugnis zur Veröffentlichung oder Weitergabe.

Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen und zur Durchführung finden Sie auf der gesonderten Informationsseite Klausureinsicht.
 

Widerspruch gegen die Bewertung einer Prüfung

Sind Studierende mit der Bewertung einer Prüfung nicht einverstanden, können sie Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch ist schriftlich, mit einer ausführlichen Begründung und einer händischen Unterschrift versehen, beim zuständigen Prüfungsmanagement einzureichen. Anschließend wird der Widerspruch formal geprüft und an den zuständigen Prüfungsausschuss weitergeleitet.
 

Archivierung

Als prüfende Person müssen Sie sicherstellen, dass Prüfungsunterlagen und die zugehörige Bewertungsdokumentation nach den geltenden Vorgaben aufbewahrt werden. Dabei gelten folgende Aufbewahrungsfristen:

  • Klausuren, Protokolle und Hausarbeiten: 3 Jahre
  • Bachelor-, Studien- und Masterarbeiten: 5 Jahre

Die Grundlage finden Sie in der Regelung zu den Aufbewahrungsfristen.

Achten Sie auf eine sichere, nachvollziehbare Ablage und den Schutz personenbezogener Daten. Die Unterlagen müssen während der Aufbewahrungsdauer für Einsichtnahmen und mögliche Überprüfungen verfügbar bleiben. Eine Vernichtung darf erst erfolgen, wenn die maßgeblichen Fristen abgelaufen sind und keine weiteren Aufbewahrungsgründe, etwa ein laufendes Rechtsbehelfsverfahren, bestehen.

Ab­schluss­a­r­bei­ten

Zulassung

Studierende stellen den Zulassungsantrag für ihre Abschlussarbeit online in PAUL. Das Prüfungsmanagement prüft die Zulassungsvoraussetzungen auf Grundlage der geltenden Prüfungsordnung.
 

Abgabe und Verlängerung

Eine vorzeitige Abgabe müssen Studierende in PAUL anzeigen. Eine benötigte Verlängerung der Bearbeitungszeit aus besonderem Grund oder wegen Prüfungsunfähigkeit ist dem zuständigen Prüfungsmanagement umgehend anzuzeigen.

Den form- und fristgerechten Eingang der Abschlussarbeit kann ausschließlich das Prüfungsmanagement bestätigen.
 

Weitere Informationen

Bitte weisen Sie Studierende bei Fragen auf die Informationsseite Abschlussarbeiten hin. Dort finden sie weitere Hinweise zum Verfahren.

An­lei­tun­gen für PAUL

Die auf den PAUL-Informationsseiten bereitgestellten Anleitungen unterstützen Sie bei der Nutzung von PAUL im Prüfungsmanagement. Sie erläutern die einzelnen Arbeitsschritte und helfen Ihnen, prüfungsbezogene Aufgaben im System sicher und nachvollziehbar durchzuführen. Wählen Sie die passende Anleitung für Ihr Anliegen aus.
 

Bedienungsanleitungen für Prüfende

Informationsblätter für Prüfende

Sons­ti­ges

Akademische Titel in PAUL

Laut eines uniweit gültigen Beschlusses sind systemseitig die folgenden Titel als einzige verfügbare Titel im Campusmanagementsystem “PAUL” definiert worden (Beschluss vom 26.01.2012):

  • Prof.
  • Prof. Dr.
  • Jun. Prof.
  • Jun. Prof. Dr.
  • Dr.

Es werden im Campusmanagementsystem “PAUL” ausschließlich die o.g. akademischen Titel übernommen. Ein abweichender Eintrag im ZIM-Serviceportal [ hier ] führt dazu, dass im Campusmanagementsystem “PAUL” kein akademischer Titel angezeigt wird. Bitte achten Sie daher darauf, dass kein abweichender Eintrag vorhanden ist.