Wie bewerbe ich mich für ein höheres zulassungsbeschränktes Fachsemester?
Sie bewerben sich im Bewerbungsportal für ein höheres Fachsemester Ihres gewünschten zulassungsbeschränkten Studiengangs. Bei Mehrfachstudiengängen bewerben Sie sich für Ihr gewünschtes zulassungsbeschränktes Fach und wählen als zweites Fach den sog. Platzhalter "Zulassungsfreies Fach" (das tatsächlich gewünschte freie Fach ist erst im Einschreibungsantrag anzugeben). Möchten Sie sich für zwei zulassungsbeschränkte Fächer bewerben, sind zwei Bewerbungen notwendig.
Einstufungsbescheinigung
Für die Bewerbung ist das Hochladen einer aktuellen Einstufungsbescheinigung erforderlich. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Einstufungsbescheinigung frühzeitig beim Zentralen Prüfungssekretariat bzw. für die Lehramtsstudiengänge Bachelor/Master beim gemeinsamen Prüfungsausschuss (Informationen PLAZ) beantragen, da das Verfahren einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ohne eine aktuelle Einstufungsbescheinigung können Sie nicht am Auswahlverfahren teilnehmen. Die Online-Bewerbung für zulassungsbeschränkte höhere Fachsemester ist bis zum 15.03.2023 möglich. Ein Nachreichen von Einstufungsbescheinigungen ist nicht möglich.
Zulassung und Einschreibung
Eine Vergabe der Studienplätze kann nur erfolgen, wenn freie Studienplätze ermittelt werden können. Die Feststellung freier Plätze erfolgt durch den Abgleich der für ein höheres Fachsemester verordnungsrechtlich festgesetzten Zahl der Studienplätze und der Zahl der Studierenden, die in dem betreffenden Fachsemester ihr Studium fortsetzen. Sie erhalten den Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid in der 12. KW unter "Meine Dokumente" im Bewerbungsportal. Die Einschreibungsfrist wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Für Mehrfachstudiengänge gilt: Im Falle einer Zulassung benennen Sie im Einschreibungsantrag Ihre gewünschte Fächerkombination bestehend aus dem zulassungsbeschränkten Fach und dem gewünschten freien Fach.