Habe ich einen Vorteil durch einen geleisteten Dienst?
Diese Frage ist für Bewerber/innen wichtig, die sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Fach bewerben.
Bei der o.g. Frage sind zwei Fallgestaltungen zu unterscheiden:
- Sollten Sie zu Beginn oder während Ihres anerkannten Dienstes eine Zulassung der Universität Paderborn für den gewünschten Studiengang erhalten haben und konnten das Studium wegen des Dienstes nicht aufnehmen, haben Sie nach Dienstende einen Anspruch auf Bevorzugung und können bis spätestens zum zweiten Auswahlverfahren einen diesbezüglichen Sonderantrag stellen.
Sollte es in einem Studiengang mehr zu bevorzugende Bewerber*innen als Plätze geben, werden die Studienplätze verlost. - Sie haben noch keine Zulassung der Universität Paderborn für den gewünschten Studiengang erhalten, dennoch einen anerkannten Dienst geleistet.
Bei Gleichrangigkeit (dieselbe Durchschnittsnote und dieselbe Anzahl von Wartesemestern bzw. beim Zweitstudium dieselbe Messzahl) wird der/die Bewerber/in mit einem geleisteten anerkannten Dienst dem/der Bewerber*in ohne Dienst vorgezogen. Ob Sie einen anerkannten Dienst geleistet haben oder nicht, geben Sie im Bewerbungsportal beim Abschnitt "persönliche Daten" an. Der Nachweis des absolvierten anerkannten Dienstes ist erst bei der Einschreibung mit dem Einschreibungsantrag vorzulegen.
Die nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung geleistete Dienstzeit wird bei einer Bewerbung für ein Erststudium automatisch als Wartezeit gerechnet.
Weitere Informationen über die Rolle eines Dienstes erhalten Sie auf der Seite von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrale Vergabe) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.