Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation ist grundsätzlich zu jedem Datum, frühestens ab dem Tag nach Eingang des Antrages möglich. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen.
Den Antrag stellen Sie elektronisch über PAUL > Studium > Anträge .
Streichung eines Studiengangs
Wenn Sie in mehreren Studiengängen parallel eingeschrieben sind, können Sie einen Studiengang davon innerhalb der Rückmeldefrist streichen lassen. Es handelt sich nicht um eine Exmatrikulation, da Ihre Mitgliedschaft zur Hochschule weiterhin bestehen bleibt.
Den Antrag stellen Sie elektronisch über PAUL > Studium > Anträge .
Studierendenausweis, Studienbescheinigung, Ticket
Bei Exmatrikulation endet Ihre Mitgliedschaft an der Universität Paderborn ab dem Tag der Exmatrikulation. Somit erlischt ab diesem Zeitpunkt auch Ihr Recht, das Semesterticket zu benutzen oder den Studierendenausweis bzw. die Studienbescheinigungen für Vergünstigungen zu verwenden. Diese Unterlagen sind nach der Exmatrikulation zu vernichten. Bei Zuwiderhandlungen machen Sie sich strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB).
Bitte beachten Sie die Fristen und weitere Informationen für eine Erstattung.
Prüfungen
Sollten Sie bereits zu Prüfungen angemeldet sein, beachten Sie bitte, dass Sie sich von den Prüfungen beim Prüfungssekretariat abmelden müssen. Die Prüfungen gelten ansonsten als nicht bestanden.
Sollten Sie eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an Schulen (LPO 2003) beantragt, jedoch das Prüfungsverfahren nicht ordnungsgemäß abgeschlossen haben, kann Ihre Exmatrikulation das Nichtbestehen der Ersten Staatsprüfung nach sich ziehen. Nehmen Sie bitte rechtzeitig mit dem Landesprüfungsamt, Geschäftsstelle Paderborn, Kontakt auf.