Exmatrikulation

Eine Exmatrikulation beendet Ihre Mitgliedschaft zur Hochschule und ist grundsätzlich zu jedem Datum, frühestens ab dem Tag nach Eingang des Antrages möglich (eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen). 

Den Antrag stellen Sie elektronisch über PAUL > Studium > Anträge.

Ab dem Tag der Exmatrikulation erlischt Ihr Recht, das Semesterticket zu nutzen oder den Studierendenausweis/die Studienbescheinigungen für Vergünstigungen zu verwenden. Diese Unterlagen sind nach der Exmatrikulation zu vernichten. Bei Zuwiderhandlungen machen Sie sich strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB).

Ggf. ist eine Erstattung des Semestertickets möglich.

Sollten Sie bereits zu Prüfungen angemeldet sein, melden Sie sich von den Prüfungen ab (Zentrales Prüfungssekretariat). Die Prüfungen gelten ansonsten als nicht bestanden ("Fehlversuch").

 

Streichung eines Studiengangs

Wenn Sie in mehreren Studiengängen parallel eingeschrieben sind, können Sie innerhalb der Rückmeldefrist die Streichung von Studiengängen zum Folgesemester beantragen. Es handelt sich nicht um eine Exmatrikulation, da Ihre Mitgliedschaft zur Hochschule weiterhin bestehen bleibt.

Den Antrag stellen Sie elektronisch über PAUL > Studium > Anträge.