Eignungsprüfungen
Der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung ist für die Einschreibung zwingend erforderlich. Sollten Sie die Eignungsprüfung an einer anderen Hochschule bestanden haben, müssen Sie diese Eignungsprüfung an der Universität Paderborn anerkennen lassen. Diese Anerkennung ist dann mit den anderen Einschreibungsunterlagen einzureichen.
Zwecks Anerkennung der bereits bestandenen Eignungsprüfung an einer anderen Hochschule wenden Sie sich bitte an:
- Frau Stücher (Kunst)
- Herrn Wiemann (Musik)
Unter bestimmten Umständen haben Sie bei der Studienplatzvergabe zulassungsbeschränkter Studiengänge/-fächer Vorteile (sog. Bonierung) durch eine bestandene Eignungsprüfung im Fach Kunst oder Musik. Weitere Informationen
Musik
Die Eignungsprüfung Musik wird jeweils im Winter- und Sommersemester zur Einschreibung in das darauf kommende Semester angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kunst
Die Eignungsprüfung für Kunst wird jeweils im Winter- und Sommersemester zur Einschreibung in das darauf kommende Semester angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sport
Die Eignungsprüfung für Sport wird einmal jährlich im Sommersemester zur Einschreibung in das Wintersemester angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kunst und Kunstvermittlung
Die Eignungsprüfung für Kunst wird jeweils im Winter- und Sommersemester zur Einschreibung in das darauf kommende Semester angeboten. Die Termine und weitere Informationen finden Sie hier.
Populäre Musik und Medien
Die Eignungsprüfung für Populäre Musik und Medien wird einmal jährlich im Sommersemester zur Einschreibung in das Wintersemester angeboten. Die Eignungsfeststellung erfolgt zunächst online. Bei Bestehen des Online-Eignungstests erhalten Sie eine Einladung zum persönlichen Gespräch. Weitere Informationen finden Sie hier.
Musikwissenschaft - Schwerpunkt künstlerisch-musikalische Ausbildung
Die Eignungsprüfung für Musikwissenschaft wird am Musikwissenschaftlichen Seminar in Detmold angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.