Probestudium
Ein Probestudium ist ausschließlich in zulassungsfreien Bachelorstudiengängen möglich.
Das Probestudium dauert 2 Semester (Möglichkeiten zur Verlängerung s. u.). In Bachelorstudiengängen müssen pro Semester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte nach dem Europäischen Credit-Transfer-System (ECTS) erworben werden.
Sofern der erfolgreiche Abschluss des Probestudiums dem Studierendensekretariat unaufgefordert fristgerecht nachgewiesen wurde (s. u.), berechtigt dies zur regulären Fortsetzung des begonnenen Studiums.
Eine Beurlaubung unterbricht das Probestudium.
Eine Verlängerung des Probestudiums ist in folgenden Fällen möglich:
- für Teilzeitstudierende entsprechend dem Verhältnis der Regelstudienzeit in Teilzeit zur Regelstudienzeit in Vollzeit, gerundet zu vollen Semestern (Teilzeitstudium zurzeit an der Universität Paderborn nicht möglich)
- bei Behinderung oder chronischer Erkrankung um höchstens zwei Semester unter Berücksichtigung des Grads der Einschränkung der Studierfähigkeit,
- bei Mitwirkung als gewählte*r Vertreter*in in Organen der Hochschule, der Studierendenschaft, der Fachschaften oder der Studierendenwerke um höchstens ein Semester,
- bei Wahrnehmung des Amtes der*des Gleichstellungsbeauftragten um höchstens ein Semester,
- bei Pflege und Erziehung eines minderjährigen Kindes im Sinne von § 25 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung um höchstens zwei Semester,
- bei Pflege einer oder eines Angehörigen im Sinne von § 16 Abs. 5 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung um höchstens zwei Semester oder
- bei sonstigen vergleichbaren Umständen um höchstens 2 Semester.
Die Verlängerung des Probestudiums können Sie in PAUL > Studium > Anträge bis zum letzten Tag des regulären Probestudiums, d. h. 30.09. (WiSe) bzw. 31.03. (SoSe), beantragen. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise und im Fall der Beantragung nach Nr. 7 eine ausführliche schriftliche Begründung beizufügen. Empfohlen wird, die Beantragung umgehend nach Eintritt des Umstands nach Nr. 1 bis 7 vorzunehmen, z. B. im Fall der Kindererziehung bereits zusammen mit der Bewerbung.
Das verlängerte Probestudium ist erfolgreich, wenn mindestens die Leistungspunkte bzw. Studien- und Prüfungsleistungen nachgewiesen werden, die im Fall eines zweisemestrigen Probestudiums nachzuweisen wären (pro Probesemester durchschnittlich mindestens 20 Leistungspunkte).
- Dem Studierendenservice ist bis zum Ende des letzten Probesemesters (30.09./31.03.) unaufgefordert nachzuweisen, dass das Probestudium aufgrund der erbrachten Leistungen erfolgreich abgeschlossen wurde oder aufgrund der erbrachten und angemeldeten Leistungen voraussichtlich erfolgreich abgeschlossen werden kann. Hierfür ist eine Bestätigung des Prüfungsmanagements (PM) bzw. für Lehramtsstudiengänge der PLAZ – Professional School of Education einzureichen. Bis zum Eingang dieser Bestätigung sind keine Veranstaltungsanmeldungen für das folgende Semester möglich, da Ihre Rückmeldung nicht vorgenommen werden kann.
- Wurde bis zum Ende des letzten Probesemesters nur der vorrausichtliche Erfolg und nicht der tatsächliche Erfolg des Probestudiums nachgewiesen, ist dieser (ebenfalls durch eine Bestätigung des PM bzw. PLAZ) bis spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn des auf das Probestudium folgenden Semesters unaufgefordert nachzuweisen.
Wichtig: Wird die Bestätigung über den Erfolg des Probestudiums nicht fristgerecht eingereicht, erfolgt die Exmatrikulation aus dem Studiengang.
Falls das Probestudium nicht erfolgreich abgeschlossen wird, kann unter Umständen die Umschreibung in einen anderen zulassungsfreien Studiengang/ein anderes zulassungsfreies Fach erfolgen. Hierzu erkundigen Sie sich bitte frühzeitig bei der zuständigen Ansprechperson des Studierendenservice.
Ein nicht bestandenes Probestudium in einem zulassungsfreien Studiengang steht der Bewerbung für eine Zugangsprüfung nicht entgegen.