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Foto: Universität Paderborn

Foto: Johannes Pauly

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Erststudium oder Zweitstudium?

Erststudium
Haben Sie bisher noch nicht studiert bzw. noch kein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen, bewerben Sie sich für ein Erststudium. Bei einem Studiengangwechsel von einem abgeschlossenen Bachelorstudiengang in den darauf aufbauenden Masterstudiengang bewerben Sie sich ebenfalls im Rahmen des Erststudiums.

Zweitstudium
Sie sind Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.

Hochschulen sind z. B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen, Kirchliche Hochschulen, Fachhochschulen einschließlich der Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Berufsakademien* sowie Vorgängereinrichtungen der Fachhochschulen, z. B. Höhere Fachschulen und Ingenieurschulen, zählen nicht dazu.  

Ein Studium ist abgeschlossen, wenn die jeweilige vorgeschriebene Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt worden ist. Studienabschlüsse sind alle berufsqualifizierenden Abschlüsse einer Hochschule (z.B. Diplom, Magister, Bachelor, Master, Staatsexamen; beim Studium der Rechtswissenschaft oder eines Lehramtes die Erste Staatsprüfung). Wann eine Abschlussprüfung als abgelegt anzusehen ist, erfragen Sie bitte bei der Stelle, die die Prüfung abnimmt.

Ausnahme der Zweitstudienregelung: Der von Ihnen gewünschte Masterstudiengang setzt den Abschluss eines qualifizierenden Bachelorstudienganges voraus. Dann bewerben Sie sich für ein Erststudium.
 

Wechsel von einem abgeschlossenen in einen Erst-/Zweitstudium
Bachelorstudiengang Masterstudiengang Erststudium
Bachelorstudiengang Bachelorstudiengang Zweitstudium
Staatsexamensstudiengang Bachelorstudiengang Zweitstudium
Staatsexamensstudiengang Masterstudiengang Zweitstudium
Diplomstudiengang Bachelorstudiengang Zweitstudium
Diplomstudiengang Masterstudiengang Zweitstudium
Diplomstudiengang (FH) Bachelorstudiengang Zweitstudium
Diplomstudiengang (FH) Masterstudiengang Erststudium
Masterstudiengang Masterstudiengang Zweitstudium

*Unter anderem haben die baden-württembergischen Berufsakademien zum 1. März 2009 Hochschulstatus erhalten und heißen jetzt "Duale Hochschulen". Studienbewerber/innen, die dort ihren Abschluss nach dem 28. Februar 2009 erworben haben, gelten als Zweitstudienbewerber/innen.

 

Was habe ich bei einer Bewerbung für ein Zweitstudium zu beachten?

Ich möchte mich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Fach im Rahmen eines Zweitstudiums bewerben, allerdings liegt mir das Abschlusszeugnis noch nicht vor. Wie verfahre ich?     

 

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