Verbesserung der Durchschnittsnote
Ein Antrag auf Nachteilsausgleich wegen Verbesserung der Note kann gestellt werden, sofern unverschuldet Leistungsbeeinträchtigungen vorlagen, die Sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote im Abitur zu erzielen.
Beispiel: Frau Mustermann hat eine Abiturnote von 2,3. Sie erlitt jedoch im Schulverlauf einen Verkehrsunfall, der einen monatelangen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte. Die Zeugnisse vor dem Verkehrsunfall weisen aber eine bessere Durchschnittsnote nach. Aufgrund des Unfalls wurden die Leistungen so beeinträchtigt, dass die Abiturnote schlechter ausfiel, als es ohne den Unfall zu erwarten gewesen wäre.
Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladene Unterlagen*:
- Schulgutachten
- Ausführliche Begründung
Aus dem Schulgutachten muss hervorgehen, in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf die schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Außerdem muss angegeben werden, welche Durchschnittsnote ohne die belastenden Umstände erzielt worden wäre.
*Wird der Sonderantrag nicht mit allen erforderlichen Unterlagen abgeschickt, können diese noch bis zum 20.01.2023 (Ausschlussfrist) nachgereicht werden.
Weitere Informationen über den Sonderantrag finden Sie in dem Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrales Verfahren) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.
Hinweis: Es handelt sich bei der Verbesserung der Durchschnittsnote nicht um die sog. Bonierung.