Berücksichtigung in der Minderjährigen-Quote
Zur Berücksichtigung in der Minderjährigen-Quote müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der/Die Bewerber*in muss zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns minderjährig sein und
- den Hauptwohnsitz bei den Eltern haben.
- Der Wohnsitz der Eltern muss der Hochschule zugehörig sein. Der Universität Paderborn sind die Städte/Kreise Gütersloh, Hochsauerlandkreis, Höxter, Lippe, Paderborn und Soest zugeordnet.
Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladene Unterlagen:
- Kopie des Personalausweises (Vorderseite, ID bitte schwärzen)
- Bescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt (Hauptwohnsitz der*des Bewerbers*Bewerberin und Wohnsitz der Eltern bzw. eines Elternteils müssen übereinstimmen)