Berücksichtigung in der Minderjährigen-Quote

Zur Berücksichtigung in der Minderjährigen-Quote müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der/Die Bewerber*in muss zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns minderjährig sein und
  • den Hauptwohnsitz bei den Eltern haben.
  • Der Wohnsitz der Eltern muss der Hochschule zugehörig sein. Der Universität Paderborn sind die Städte/Kreise Gütersloh, Hochsauerlandkreis, Höxter, Lippe, Paderborn und Soest zugeordnet.

Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladene Unterlagen:

  • Kopie des Personalausweises (Vorderseite, ID bitte schwärzen)
  • Bescheinigung vom zuständigen Einwohnermeldeamt (Hauptwohnsitz der*des Bewerbers*Bewerberin und Wohnsitz der Eltern bzw. eines Elternteils müssen übereinstimmen)

zurück