Härtefall
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; d. h. wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist. Alle im Härtefall dargelegten Umstände müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden, da sie sonst bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden können.
Zur Vermeidung von Missbräuchen und ungerechtfertigten Bevorzugungen sind die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise streng.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular zum Sonderantrag (im Bewerbungsportal innerhalb der Bewerbung)
- Erforderliche Nachweise, wie z.B. ein fachärztliches Attest
- Schriftliche Begründung
Weitere Informationen über den Sonderantrag finden Sie in dem Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrales Verfahren) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.