Fremdsprachenkenntnisse für Bachelor-Studiengänge
- Bachelor of Education (Lehramtsstudiengänge) und Erweiterungsstudium
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Bachelor of Education
Zum Studium des Unterrichtsfaches Englisch im Rahmen der lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge hat Zugang, wer über Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt.
Die Englischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B2 ausgewiesen ist oder durch Abiturzeugnisse aus NRW, aus denen sich ergibt, dass Englisch als fortgeführte Fremdsprache mindestens am Ende der Qualifikationsphase 1 der gymnasialen Oberstufe mit mindestens ausreichenden Leistungen bzw. 5 Punkten (Grundkurs oder Leistungskurs) abgeschlossen wurde.
Ferner können die Englischkenntnisse z.B. durch den TOEFL (internet-based, 87 Punkte), IELTS (5.5), Cambridge ESOL (FCE) oder UNIcert II oder durch ein gleichwertiges Zertifikat nachgewiesen werden. Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung.
Weitere Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie auf der Internetseite des Institutes für Anglistik und Amerikanistik.Zum Studium des Unterrichtsfaches Französisch im Rahmen der lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge hat Zugang, wer über Französischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELF B1 (niveau indépendant). Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung.
Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktest verpflichtend. Der Test dient der Selbstprüfung des Sprachniveaus.
Weitere Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie auf der Internetseite des Institutes für Romanistik.Zum Studium des Unterrichtsfaches Spanisch im Rahmen der lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge hat Zugang, wer über Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügt. Die Spanischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELE B1 (nivel inicial). Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird.
Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung.
Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktest verpflichtend. Der Test dient der Selbstprüfung des Sprachniveaus.
Weitere Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie auf der Internetseite des Institutes für Romanistik.Erweiterungsstudium
Die für die Fächer Geschichte, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Philosophie des Lehramts an Gymnasien und Gesamtschulen erforderlichen Sprachkenntnisse müssen nach der Ordnung zur Erweiterung der Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Education an der Universität Paderborn bereits für den Zugang zum Studium nachgewiesen werden. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung. - Bachelor of Arts (Bachelorstudiengänge der Fakultät für Kulturwissenschaften)
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Englischsprachige Literatur und Kultur/Englische Sprachwissenschaft
Die Einschreibung in den oben genannten Fächern setzt über die in § 8 der Allgemeinen Bestimmungen genannten Vorgaben Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens voraus. Die Englischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnisse, auf denen das Niveau B2 ausgewiesen ist oder durch
TOEFL (internet–based, 87 Punkte) oder Cambridge ESOL (FCE). Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung.
Infos TOEFL am Zentrum für Sprachlehre
Infos/Registrierung TestanbieterRomanistik/Französisch
Für die im Rahmen des Faches Romanistik vertretene Sprache Französisch sind Sprachkenntnisse unabdingbar. Die Einschreibung im Fach Französisch setzt über die in § 8 der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften genannten Vorgaben Französischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) voraus. Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELF B1 (niveau indépendant). Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung.
Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktest verpflichtend. Der Test dient der Selbstüberprüfung des Sprachniveaus.
Weitere Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie auf der Internetseite des Institutes für Romanistik.Romanistik/Spanisch
Für die im Rahmen des Faches Romanistik vertretene Sprache Spanisch sind Sprachkenntnisse unabdingbar. Die Einschreibung im Fach Spanisch setzt über die in § 8 der Prüfungsordnung für den Zwei-Fach-Bachelorstudiengang der Fakultät für Kulturwissenschaften genannten Vorgaben Spanischkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) voraus. Die Spanischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELE B1 (nivel inicial). Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung beantragt wird. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung.
Zu Beginn des Studiums ist die Teilnahme an einem Sprachdiagnostiktest verpflichtend. Der Test dient der Selbstüberprüfung des Sprachniveaus.
Weitere Informationen zu den Sprachkenntnissen finden Sie auf der Internetseite des Institutes für Romanistik.Komparatistik/Vergleichende Literaturwissenschaft
Über die in § 8 der Allgemeinen Bestimmungen genannten Zugangsvoraussetzungen hinaus setzt das Studium im Fach Komparatistik/Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft im Rahmen des Zwei-Fach-Bachelor-Studiengangs Fremdsprachenkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B 2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) voraus. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung. Des Weiteren werden Kenntnisse in einer der romanischen Sprachen Französisch, Spanisch oder Italienisch auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) vorausgesetzt. Die Sprachkenntnisse in der romanischen Sprache sollten vor der Einschreibung vorliegen. Spätestens zur Anmeldung der Aufbaumodule muss der Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse in der romanischen Sprache erbracht werden. Der Nachweis ist dem zuständigen Fachkoordinator vorzulegen und Voraussetzung für die Teilnahme an den Aufbaumodulen.
Die Englischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B2 ausgewiesen ist oder durch TOEFL (internet-based, 87 Punkte), IELTS (5.5), Cambridge ESOL (FCE) oder Unicert II. Die Französischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELF B1 (niveau indépendant) bzw. Unicert I. Die Spanischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat DELE B1 (nivel inicial) bzw. Unicert I. Die Italienischkenntnisse können insbesondere nachgewiesen werden durch Abiturzeugnis, auf dem das Niveau B1 ausgewiesen ist oder durch das Zertifikat CELI 2-B1 bzw. Unicert I.
Das vorgelegte Zertifikat darf nicht älter als maximal zwei Jahre sein, gerechnet ab Beginn des Semesters, zu dem die Einschreibung oder erste Belegung eines Aufbaumoduls erfolgt.Linguistik
Das Studium erfordert Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens. Wurde der Grund- oder Leistungskurs in der gymnasialen Oberstufe mindestens am Ende der Jahrgangsstufe 11 mit mindestens 5 Punkten abgeschlossen, so kann der Nachweis der Englischkenntnisse durch die Vorlage der schulischen Hochschulzugangsberechtigung erfolgen. Im Übrigen können die Englischkenntnisse z.B. durch den TOEFL (internet–based, 87 Punkte) oder Cambridge ESOL (FCE) nachgewiesen werden. Der Nachweis der Sprachkenntnisse ist Voraussetzung für die Einschreibung.
Infos TOEFL am Zentrum für Sprachlehre
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