Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Studium kann auf Antrag gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Studium an einer ausländischen Hochschule
  • Sonstiger Auslandsaufenthalt, der dem Studienziel dient
  • Freiwilliges Praktikum im Inland, das dem Studienziel dient
  • Abwesenheit vom Hochschulort im Interesse der Hochschule oder wegen Mitarbeit an einem Forschungsvorhaben
  • Dienst
  • Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Erziehungsurlaub
  • Pflege bzw. Versorgung von Angehörigen
  • Gründung eines Unternehmens
  • Sonstige wichtige Gründe

Die Beurlaubung erfolgt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jeweils für die Dauer eines Semesters. Während der Beurlaubung für mehr als sechs Monate ruhen die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten.

Beurlaubte sind nicht berechtigt, Studien- oder Prüfungsleistungen zu erbringen, Teilnahmevoraussetzungen im Sinne des § 64 Abs. 2 Nr. 2 Hochschulgesetz oder Leistungspunkte zu erwerben oder Prüfungen abzulegen. Dies gilt nicht für die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen und für Teilnahmevoraussetzungen, die Folge eines Auslands- oder Praxissemesters selbst sind, für das beurlaubt werden soll. Dies gilt ebenfalls nicht, wenn die Beurlaubung aufgrund der Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne des § 25 Absatz 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz sowie aufgrund der Pflege der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des eingetragenen Lebenspartners oder eines in gerader Linie Verwandten oder im ersten Grad Verschwägerten erfolgt. Wenn Leistungen aus dem Ausland angerechnet werden, die während des Urlaubssemesters erbracht wurden, wird das Urlaubssemester als Fachsemester gezählt.

Die Beurlaubung kann erst nach Eingang der Zahlung der Semestergebühren erfolgen. Die Höhe der Semestergebühren ist abhängig vom Beurlaubungsgrund. Hinweise, insbesondere zu den erforderlichen Unterlagen, finden Sie hier.

Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie bitte für das Sommersemester bis zum 21.03. und für das Wintersemester bis zum 21.09. elektronisch über PAUL > Studium > Anträge .

Falls die Voraussetzungen für eine Beurlaubung (s.o. Beurlaubungsgründe) nach Ablauf dieser Fristen eintreten, entscheidet über Ausnahmen die Hochschulverwaltung. Für diesen Ausnahmefall schicken Sie bitte eine E-Mail an backoffice@zv.uni-paderborn.de. Rückwirkende Beurlaubungen für vorhergehende Semester sind generell ausgeschlossen.

Eine Beurlaubung für das erste Fachsemester ist grundsätzlich nicht zulässig, außer bei Studierenden eines Master-Studiengangs oder bei einer schweren Erkrankung während des ersten Fachsemesters. 
 

Häufige Fragen

Eine Beurlaubung ist immer nur für ein Semester möglich. Möchten Sie sich für mehrere Semester beurlauben lassen, ist zu jedem dieser Semester ein neuer Antrag zu stellen. Möchten Sie nach einem Urlaubssemester das Studium in Paderborn wieder aufnehmen, müssen Sie sich fristgerecht zurückmelden. Wichtig: Bei einer Beurlaubung von mehr als 6 Monaten ruhen die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten.

Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, werden diese per E-Mail (Unimail-Adresse) nachgefordert. Falls fehlende Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht werden, wird der Antrag auf Beurlaubung als gegenstandslos betrachtet, eine Beurlaubung ist dann nicht mehr möglich.

Sollte dem Beurlaubungsantrag nicht stattgegeben werden können, erfolgt keine Rückmeldung. Der fehlende Differenzbetrag für die Rückmeldung ist fristgerecht auf das Konto der Hochschule einzuzahlen, um die Einleitung des Exmatrikulationsverfahrens wegen nicht erfolgter Rückmeldung zu verhindern.

Konnte Ihr Antrag bewilligt werden, sehen Sie dies in ihrem PAUL-Account als "Status: bewilligt". Sie bekommen Ihre Studienbescheinigungen wie gewöhnlich zugeschickt. Darauf ist dann der Status „beurlaubt“ vermerkt. Bitte überprüfen Sie die Angaben und teilen Sie evtl. Fehler umgehend dem Studierendensekretariat mit.

Kann Ihr Antrag nicht bewilligt werden oder fehlen für die Prüfung weitere Nachweise, erhalten Sie per E-mail eine entsprechende Nachricht. Beobachten Sie deshalb nach Antragstellung unbedingt ihr E-mail-Postfach.

Anträge auf Erstattung sind vor Beginn des Urlaubssemesters online zu stellen.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Beantragung der Beurlaubung beim BAföG-Amt, welche Auswirkungen eine Beurlaubung in Ihrem Fall hat.

Sie können die Adressänderung in Ihrem Uni-Account selbst vornehmen. Dazu klicken Sie in PAUL auf „Meine Daten“ und dann auf „Adresse“. Bitte denken Sie daran, Ihre Adresse nach Ihrer Rückkehr wieder zu aktualisieren.