Förderung

Das Graduiertenkolleg vergibt

  • 12 Doktorandinnen- bzw. Doktorandenstellen sowie
  • 2 Postdoktorandinnen- bzw. Postdoktorandenstellen.

Für besonders qualifizierte Bewerber/innen mit BA- oder Fachhochschulabschluss stehen

  •  2 Qualifizierungsstipendien zur Verfügung.

Kollegiatinnen oder Kollegiaten mit Qualifizierungsstipendien haben parallel zur Arbeit an ihrer Promotion zusätzliche Leistungen − in der Regel eine bestimmte Anzahl von Hauptseminarscheinen − zu erbringen. Im Einzelnen wird die Anforderung mit den Betreuern in Absprache mit dem zuständigen Promotionsausschuss vereinbart.
 
Laufzeit
 
Die Promotions- und die Postdoktorandenstellen werden jeweils für zwei Jahre vergeben, eine Verlängerung um ein Jahr ist möglich.
 
Laufzeit der Qualifizierungsstipendien ist jeweils ein Jahr, danach werden die Promovendinnen bzw. Promovenden in das normale Förderprogramm übernommen.

Höhe der Förderung

Der Umfang der Förderung beträgt

  • 65% TVL-13 (DoktorandInnenstellen)
  • 100% TVL-13 (PostdoktorandInnenstellen)
  • 800,- € / Monat (Qualifizierungsstipendien)

Darüber hinaus finanziert das Graduiertenkolleg Fahrten zu nationalen und internationalen Tagungen.