Im Rahmen des Gleichstellungskonzepts der Universität Paderborn wurden Maßnahmen verankert, um den Frauenanteil in der wissenschaftlichen Qualifikationsphase zu erhöhen. Die Fördermaßnahmen umfassen die „Einrichtung eines 0,5 WiMi-Stellen/Personalmittelpools für Absolventinnen“ (Förderlinie 1), die „Unterstützung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen durch WiMi-Stellen“ (Förderlinie 2) und ein „Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren“ (Förderlinie 3).
Ab sofort bis zum 15. Juni 2021 können Anträge zur Teilnahme an der neuen Antragsrunde über die Fakultäten beim Präsidium eingereicht werden. Die Anzahl der einzureichenden Anträge ist pro Fakultät auf drei Anträge je Förderlinie begrenzt.
Förderlinie 1: Anschubfinanzierung für Absolventinnen
Als Anschubfinanzierung zur Erarbeitung eines Promotionsthemas werden für sehr gute Absolventinnen wissenschaftliche Personalstellen (0,5 TV-L E 13) für bis zu einem Jahr finanziert. Förderberechtigt sind Absolventinnen aller Fakultäten der Universität Paderborn, die sich auf eine Promotion vorbereiten. Anträge sind von der*dem betreuenden Professor*in an das Dekanat der Fakultät zu stellen.
Förderlinie 2: Unterstützung von Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen
Die Förderlinie 2 richtet sich an Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen aller Fakultäten der Universität Paderborn. Im Rahmen der Maßnahme können Antragsstellerinnen eine wissenschaftliche Personalstelle (0,5 TV-L E 13) für 12 Monate zur Unterstützung ihres Forschungsvorhabens beantragen.
Förderlinie 3: Anreizsystem zur Steigerung des Frauenanteils an den Professuren
Fakultäten, die eine Professorin berufen haben, können bis zu 30.000 € für Gleichstellungsmaßnahmen insbesondere zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses beantragen. Insgesamt werden bis zu fünf Neuberufungen aus dem Programm finanziert. Fakultäten, in denen Professorinnen aktuell am stärksten unterrepräsentiert sind, werden vorrangig gefördert.
Antragstellung
Anträge sind über die jeweiligen Dekanate bis zum 15. Juni 2021 an das Präsidium zu stellen. Dem Präsidium ist nach Ende der Förderung ein Bericht vorzulegen. Bei der Antragstellung sind dringend die fakultätsinternen Einreichfristen, die von den Dekanaten der jeweiligen Fakultät bekanntgegeben werden, zu beachten.
Für Rückfragen steht Ihnen die Gleichstellungsbeauftragte Irmgard Pilgrim gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Förderlinien und zur Antragstellung erhalten Sie hier.