Zweithörerschaft

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, haben Sie zwei Möglichkeiten, zusätzlich an der Universität Paderborn zu studieren.
 

"Große Zweithörerschaft"

  • Zweithörende können an der Universität Paderborn in einen anderen (weiteren) Studiengang als an der Ersthochschule zugelassen werden.
  • Die Zulassung berechtigt zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen und Abschlussprüfungen (Bachelor-/Master-Abschluss).
  • Zweithörende erhalten einen Zweithörerschein, allerdings kein Semesterticket.
  • Sofern Sie bereits als Zweithörer*in an der Universität Paderborn eingeschrieben sind und das Studium im Folgesemester fortsetzen möchten, ist bei der Rückmeldung unaufgefordert die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule einzureichen .

Wie bewerbe ich mich?

Grundsätzlich ist der reguläre Bewerbungs- und Immatrikulationsprozess durchzuführen. Auch die regulären Bewerbungs- und Einschreibungsfristen des gewünschten (zulassungsfreien/-beschränkten) Studiengangs gelten. Beachten Sie jedoch:

  • Im Rahmen der Immatrikulation haben Sie die Möglichkeit, anzugeben, dass Sie eine Zweithörerschaft beantragen. Anstelle des Nachweises über die Zahlung der Semestergebühren ist dann die Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zu übermitteln.
  • Bei der Bewerbung für einen zulassungsbeschränkten Studiengang wird außerdem eine Bescheinigung der Ersthochschule benötigt, aus der sich ergibt, dass der dortige Studiengang (oder auch einzelne Studienfächer) keiner Zulassungsbeschränkung unterliegt.

Wie kann ich meinen Status wechseln (Große Zweithörerschaft <-> Ersthörerschaft)?

Den Wechsel von einer Ersthörerschaft zur Großen Zweithörerschaft sowie auch den Wechsel von einer Großen Zweithörerschaft zur Ersthörerschaft an der Universität Paderborn können Sie innerhalb der Rückmeldefrist elektronisch über PAUL > Studium > Anträge beantragen.

"Kleine Zweithörerschaft"

  • Zweithörende können an der Universität Paderborn mit der Berechtigung zum Besuch einzelner Lehrveranstaltungen zugelassen werden, wenn die Lehrveranstaltungen an der Ersthochschule im entsprechenden Semester nicht angeboten werden.
  • Die Zulassung berechtigt zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen, jedoch keiner Abschlussprüfungen.
  • Die Hochschule kann die Zulassung nach Maßgabe der Einschreibungsordnung beschränken, zum Beispiel wenn ohne die Beschränkung ein ordnungsgemäßes Studium der eingeschriebenen Studierenden nicht gewährleistet werden kann. Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet die Hochschulverwaltung nach Stellungnahme durch den*die Dozent*in und die betreffende Fakultät (Dekanat).
  • Die Universität Paderborn erhebt einen Zweithörerbeitrag in Höhe von 100,00€.
  • Die Zulassung erfolgt stets für die Dauer eines Semesters. Sollten Sie in einem weiteren Semester Lehrveranstaltungen besuchen wollen, ist die Zulassung erneut zu beantragen.
  • Zweithörende erhalten kein Semesterticket.

Wie bewerbe ich mich?

  • Der Antrag inkl. aller erforderlichen Unterlagen (im Antrag gelistet) ist postalisch im Studierendensekretariat, Warburger Str. 100, 33098 Paderborn, innerhalb der Einschreibungsfrist einzureichen.
  • Wenn Sie nach Prüfung des Antrages zugelassen werden können, erhalten Sie per Mail unter Mitteilung der Kontodaten eine Aufforderung zur Entrichtung des Zweithörerbeitrages.
  • Der Nachweis über die Zahlung ist im Studierendensekretariat postalisch oder per E-Mail einzureichen.
  • Nach Verbuchung des Betrages erhalten Sie per Post die entsprechende Bescheinigung über die Zulassung.