News De­tail­an­sicht

Ge­än­der­te Prü­fungs­ab­mel­de­frist ab So­Se 2023

Das Auslaufen der Corona-Regelungen hat auch Einfluss auf Fristen für die Prüfungsabmeldung.

Für die  Abmeldung von Klausuren oder mündlichen Prüfungen (o.ä.) gilt wieder die Regelung aus Ihrer Prüfungsordnung und eine Abmeldung ohne triftigen Grund muss bis eine Woche vor dem Termin erfolgen.