Aus­s­chreibung von Preis­en für aus­gezeich­nete Dis­ser­ta­tion­en aus dem Jahr 2013/2014 (Zeitraum vom 1. Novem­ber 2013 bis zum 31. Ok­to­ber 2014)

Das Präsidium der Universität Paderborn vergibt jährlich Preise an Nachwuchswissenschaftler/innen, die ihr Promotionsverfahren mit „summa cum laude“ bzw. „mit Auszeichnung“ an der Universität Paderborn abgeschlossen haben. Die Dauer der Promotionszeit, ggf. erfolgte Veröffentlichungen und das Alter der Promovierten werden als weitere Beurteilungskriterien berücksichtigt.

Folgende Bewerbungsunterlagen sind auf Vorschlag des betreuenden Hochschullehrers bzw. Hochschullehrerin in doppelter Ausfertigung einzureichen:

  1. Exemplar der Dissertation,
     
  2. Kopie der Promotionsurkunde,
     
  3. Datum des Abschlusses der Staatsexamens-, Magister-, Diplom- oder Masterarbeit,
     
  4. Lebenslauf,
     
  5. Kopien der Gutachten.
     

Die Preise sind Leistungsprämien, deren Annahme keine Verpflichtung der Ausgezeichneten begründet. Das Preisgeld beträgt maximal 10.000,00 Euro. Es können mehrere Preise vergeben werden.

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2014. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht nicht. Vorschläge sind an das Dezernat 2.2, Zimmer B 2-339, der Hochschulverwaltung zu richten.

Über die Vergabe beschließt das Präsidium in freier Bewertung der eingereichten Bewerbungen auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs und unter Hinzuziehung der Frauenbeauftragten.