Aus­s­chreibung eines Pro­mo­tionss­ti­pen­di­ums im Bereich der Gender­forschung der Uni­versität Pader­born in 2008

Die Hochschulleitung schreibt zur Vorbereitung der Promotion besonders qualifizierter Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ein zweijähriges Promotionsstipendium im Bereich der Genderforschung aus. Eine Verlängerung der Förderungsdauer ist möglich.

Die Förderungsleistungen werden als Zuschüsse gewährt. Ein Anspruch auf diese Leistungen besteht nicht. Das Stipendium beträgt 1.000,- € monatlich (ggf. zzgl. eines Kinderzuschlags).

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien erfolgt durch das Präsidium auf Empfehlung der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Anträge können ausschließlich von jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern gestellt werden.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Beschreibung des Promotionsvorhabens unter Angabe des Arbeitstitels (max. 2 S.)
     
  • Lebenslauf
     
  • Befürwortendes Votum der Betreuerin oder des Betreuers
     
  • Nachweis über die derzeitigen Einkünfte des Antragstellers
     
  • Kopie des Abschlusszeugnisses

Die Anträge sind der Hochschulverwaltung der Universität Paderborn, Dezernat 2, einzureichen.

Weitere Informationen sind den Richtlinien für die Vergabe von Promotionsstipendien im Bereich der Genderforschung der Universität Paderborn (i. d. F. v. 14.02.2006) zu entnehmen:

http://www.uni-paderborn.de/fileadmin/fk/VergabeRilisPromotionsstipendium_im_Bereich_der_Genderfors.pdf

Bewerbungsschluss: 31. März 2008

Beginn der Förderung: 01. Juni 2008

Weitere Auskünfte können bei der Hochschulverwaltung, Dezernat 2, Dr. Anke Backer, B 2-229, Tel.: 05251 60 - 2563, eingeholt werden.