Tagset des Projektes (Stand 2020)

Das Tagset besteht aus 16 Annotationsebenen mit insgesamt 54 einzelnen Tags anhand dessen die manuelle Annotation in CATMA erfolgt. Ausgehend von dem diesem Projekt zugrundeliegenden Mehrebenenmodell stellt es den Versuch der Erfassung aller erwartbaren sowie schon überprüften sprachlichen Phänomene dar.

Die Annotationsebenen lassen sich den Ebenen des Modells zuordnen bzw. sind aus diesem abgeleitet (Handlungen der Wirklichkeits-, Identitäts- bzw. Selbst- und Sachverhaltskonstitution sowie des Widerspruchs, des Widerlegens und der Gegenwehr und zuletzt stilistische Ausgestaltung des Textes insgesamt).

Innerhalb der Annotationsebenen dienen die Tags der exhaustiven Erfassung der für diese Ebene relevanten sprachlichen Phänomene.

Die Tags beziehen sich sowohl auf formale als auch inhaltliche Merkmale. Dabei kann es auch zur Vermischung beider Kategorien kommen bzw. bedingen beide einander. Für eine entsprechende Operationalisierung ist es daher wichtig, dass die einzelnen Tags auf der einen Seite eindeutig voneinander abgegrenzt und auf der anderen Seite in sich logisch konsistent sind. Daher müssen präzise Grenzziehungen und Definitionen vorgenommen werden. Auch ist das Tagset in sich einer logischen Struktur unterworfen, so dass der Aufbau einzelner aber zugehöriger Ebenen konsistent sein muss.

Inzwischen wurden die Guidelines zu dem hier dargestellten Tagset online auf dieser Homepage zugänglich gemacht, um die entsprechenden Prozesse des Definierens, Abgrenzens sowie Implementierens der Forschungsgemeinschaft gegenüber transparent(er) werden zu lassen.

 

I.1 Annotationsebene 1: Selbstzuordnung

Ein Textproduzent bzw. eine Gruppe von Textproduzenten verweist auf bzw. kennzeichnet sich. Diese Verweise bzw. Kennzeichnungen können stattfinden durch sprachliche Handlungen des Sich-Benennens (z.B. durch Personaldeixis (I.1.a) oder die Angabe des Namens der Gruppe, der sich der Textproduzent zugheörig fühlt (I.1.b)) sowie Sich-Charakterisierens (z.B. durch das Zuweisen von Eigenschaften oder das Präzidieren (I.1.c)).

I.1.a: SELB Nennen und Zeigen

I.1.b: SELB Namen

I.1.c: SELB Charakterisieren

 

II.2 Annotationsebene 2: Adressat inkludierend

Textrezipienten bzw. Adressaten, zu denen sich der Textproduzent in Beziehung setzt bzw. mit denen er sich solidarisiert (=inkludierend), werden identifiziert und kategorisiert. Diese Prozesse der Identifizierung und Kategorisierung können stattfinden durch sprachliche Handlungen des Benennens (z.B. durch Personaldeixis (II.2.a) oder die direkte Angabe (des Namens) der Rezipierenden (II.2.b)) sowie Charakterisierens (z.B. durch das Zuweisen von Eigenschaften oder die Angabe der Zugehörigkeit zu einer sozialen Kategorie, Institution oder Weltanschauung (II.2.c)).

II.2.a: AD-inklu Nennen und Zeigen

II.2.b: AD-inklu Namen

II.2.c: AD-inklu Charakterisieren

 

II.3 Annotationsebene 3: Adressat exkludierend

Textrezipienten bzw. Adressaten des nationalsozialistischen Regimes (=exkludierend) werden identifiziert und kategorisiert. Diese Identifikation bzw. Kategorisierung kann stattfinden durch sprachliche Handlungen des Benennens (z.B. durch Personaldeixis (II.3.a) oder die direkte Angabe (des Namens) der Rezipierenden (II.3.b)) sowie Charakterisierens (z.B. durch das Zuweisen von Eigenschaften oder die Angabe der Zugehörigkeit zu einer sozialen Kategorie, Institution oder Weltanschauung (II.3.c)).

II.3.a: AD-exklu Nennen und Zeigen

II.3.b: AD-exklu Namen

II.3.c: AD-exklu Charakterisieren

 

II.4 Annotationsebene 4: Adressat Verständnis (explikativ)

Auf den Adressaten gerichtete textuelle Handlungen, die das Verständnis für die Position des Textproduzenten fördern. Darunter fallen Explikationen, Erläuterungen, aber auch Erklärungen und Exemplifizierungen, die eingesetzt werden, um die Akzeptanz von Meinungen und Haltungen zu steuern. Erfasst werden sowohl das zu Explizierende als Explanandum (II.4.c) als auch dessen Explikation als Explanans (II.4.b). Um in der Auswertung die Bezüge zwischen Explanans und Explanandum nachvollziehen zu können, wird die gesamte textuelle Einheit getaggt (II.4.a).

II.4.a: AD-vollständig

II.4.b: AD-part-explanans

II.4.c: AD-part-explanandum

 

II. 5 Annotationsebene 5: Fremdgruppe inkludierend

Fremdgruppen, für die sich der Textproduzent einsetzt, mit denen er sich solidarisiert und für die er kämpft (=inkludierend), werden identifiziert und kategorisiert. Diese Identifikation bzw. Kategorisierung kann stattfinden durch sprachliche Handlungen des Benennens (z.B. durch Personaldeixis (II.5.a) oder die direkte Angabe (des Namens) der Rezipierenden (II.5.b)) sowie Charakterisierens (z.B. durch das Zuweisen von Eigenschaften, Verhaltensweisen oder Handlungen, die als oppositionell einzustufen sind, z.B. da sie in einer anderen Gebrauchsweise verwendet werden, als im Nationalsozialismus üblich (II.5.c)). Zude

II.5.a: FG-inklu Nennen und Zeigen

II.5.b: FG-inklu Namen

II.5.c: FG-inklu Charakterisieren

 

II. 6 Annotationsebene 6: Fremdgruppe exkludierend

Fremdgruppen, von denen sich der Textproduzent abgrenzt (im Sinne von semantischen Kämpfen) (=exkludierend), werden identifiziert und kategorisiert. Diese Identifikation bzw. Kategorisierung kann stattfinden durch sprachliche Handlungen des Benennens (z.B. durch Personaldeixis (II.6.a) oder die direkte Angabe (des Namens) der Rezipierenden (II.6.b)) sowie Charakterisierens (z.B. durch das Zuweisen von Eigenschaften oder Prädikationen, die eine Abgrenzung erkennbar machen (II.6.c)).

II. 6.a: FG-exklu Nennen und Zeigen

II. 6.b: FG-exklu Namen

II. 6.c: FG-exklu Charakterisieren

 

II.7 Annotationsebene 7: Gegnergruppe exkludierend

Eine Gegnergruppe (=Personen, Gruppen etc. des nationalsozialistischen Regimes) (=exkludierend), die nicht explizit adressiert wird (siehe Annotationsebene II.4), wird identifiziert und kategorisiert. Als Gegnergruppe werden ausschließlich Akteure bzw. Akteursgruppen des nationalsozialistischen Regimes (sowie Mitläufer) definiert. Gegner des eigenen Lagers (z.B. innerhalb des kommunistischen oder sozialistischen Widerstands) werden unter der Tag-Ebene II.6 gefasst. Die entsprechende Identifikation bzw. Kategorisierung kann stattfinden durch durch sprachliche Handlungen des Benennens (z.B. durch Personaldeixis (II.7.a) oder die direkte Angabe (des Namens) der Rezipierenden (II.7.b)) sowie Charakterisierens (z.B. durch das Zuweisen von Eigenschaften oder Prädikationen, die eine Abgrenzung erkennbar machen (II.7.c)). Zudem kann der exkludierenden Gegnergruppe durch ebenfalls zu taggende Passivkonstruktionen eine (potentielle) Täterschaft nahegelegt werden (II.7.d).

II.7.a GG-exklu Nennen und Zeigen

II.7.b: GG-exklu Namen

II.7.c: GG-exklu Charakterisieren

II.7.d: GG-exklu-pass

 

III.8 Annotationsebene 8: (argumentatives) Widersprechen bzw. Widerlegen

Ziel dieser Ebene ist das Erfassen widerständischer sprachlicher Handlungen. Leitend ist die Annahme, dass diese in Form expliziter aber auch impliziter argumentativer Handlungen vorgenommen bzw. vertextet werden.

Zudem gilt als Grundannahme, dass sich zwei zentrale argumentative Stränge finden lassen: Auf der einen Seite Konstruktionen von Sachverhalten und/oder widerständischer Handlungen, Haltungen etc., die im weiteren Textverlauf gestützt werden (um die intendierten Textrezipienten von der widerständischen Haltung, Handlung etc. zu überzeugen) und aus denen sich Schlussfolgerungen im Sinne der Textproduzenten ableiten (bzw. diese Ableitungen von ihnen selbst auch vorgenommen werden) (=pro-Argumentationen) und auf der anderen Seite konstatierende Hinweise auf das Verhalten, die Einstellungen, Handlungen etc. der Gegnergruppe, die im weiteren textuellen Verlauf widerlegt werden oder denen widersprochen wird (um daraus ebenfalls ggf. Schlussfolgerungen abzuleiten) (=contra-Argumentationen).

In dieser Hinsicht werden als Argumentationen sprachliche Handlungen verstanden, die es erlauben, von Etwas (=Prämisse) (III.8.b für Pro-Argumentationen und III.8.c. für Contra-Argumentationen) auf Etwas (=Konklusion) (III..8.f) zu schließen

Argumente als Stützungen beziehen sich dabei auf drei Wissens- bzw. Seins-Bereiche: a) das Seiende, b) das Sein-Sollende und c) das Gute/Schöne. In diesem Sinne wird also Bezug genommen auf einen a) epistemischen, b) deontischen und c) ethisch-ästhetischen Bereich (diese Differenzierung wird durch die Unterscheidung in die sechs Unterkategorien des Tags III.8.e eingefangen (epistemischer Bereich: Belegen & Bestreiten), deontischer Bereich: Anraten & Abraten), ethisch-ästhetischer Bereich: Zustimmen & Zurückweisen)).

Weiterhin werden unter dieser Ebene auch kontrastierende Sprachhandlungen subsumiert, sofern sie als Teil der argumentativen Passage erscheinen (III.8.e).

Außerdem wird (wenn auch nicht obligatorisch) von der Möglichkeit eines den argumentativen Gehalt der Textpassage indizierenden Indikators ausgegangen (III.8.d), der u.a. aus einem Konnektor (da, denn, nämlich, also etc.) aber auch Verben bzw. Verbgefügen (widersprechen, widerlegen, dagegen sein, ablehnen etc.) bestehen kann.

Schließlich wird, um in der Auswertung die Bezüge zwischen der Prämisse, dem Indikator, den Stützungen und der Konklusion nachvollziehen zu können, die ganze textuelle Einheit getaggt (III.8.a). So kann gewährleistet werden, dass die gesamte widerständische sprachliche Handlung in ihrer Komplexität und Differenziertheit sowohl erfasst wird als auch erhalten bleibt

III.8.a: WI-vollständig

III.8.b: WI-Prämisse-Widerstand

III.8.c: WI-Prämisse-Gegnergruppe

III.8.d: WI-Indikator

III.8.e: WI-Stützung

  1. Belegen
  2. Bestreiten
  3. Anraten
  4. Abraten
  5. Zustimmen
  6. Zurückweisen
  7. Kontrastieren

III.8.f: WI-Konklusion

 

III.9 Annotationsebene 9: Handlungen der Gegenwehr

Ziel dieser Ebene ist die Erfassung der Handlungen der Gegenwehr, indem die Textproduzenten die Textrezipienten bzw. Adressaten (aber auch andere Fremdgruppen und potenzielle Adressaten) zu (illegalen) Handlungen auffordern (III.9.b), aber auch die Adressaten warnen (III.9.c), etwas von ihnen fordern (III.9.a) oder ihnen etwas vorwerfen (III.9.d).

III.9.a: SW-fordern

III.9.b: SW-auffordern

III.9.c: SW-warnen

III.9.d: SW-vorwerfen

 

IV.10. Annotationsebene 10: Handlungen der Sachverhaltskonstitution – Zukunft entwerfen

Eine zu erwartende bzw. prognostizierte Zukunft (im Sinne der Intention der Textproduzenten) wird erzeugt, indem der Textproduzent einen zukünftigen Sachverhalt entwirft. Diese erfolgt durch sprachliche Handlungen des Benennens (IV.10.b). Diese Sachverhalte und Themenfelder werden dabei durch nominale Referenzen konstituiert. Die Ereignisreferenz ermöglicht eine komprimierte Beschreibung der Lage, ist semantisch komplexer als die verbalstilistische Formulierung und kann zum Gegenstand metakommunikativer Betrachtungen werden. Zugleich weisen spezifische Indikatoren (darunter Zeit-Substantive bzw. zeitsemantisch relevante Substantive mit Hinweisfunktion auf Zukunftskontexte, ebenso wie Temporaladverbien, Zeitadjektive aber auch Verbalkomplexe) (IV.10.c) den Aspekt des Zukunft-Entwerfens der jeweiligen Textpassage aus, die erneut noch einmal vollständig erfasst wird (IV.10.a).

IV.10.a: ZU-vollständig

IV.10.b: ZU-Nennen und Zeigen

IV.10.c: ZU-Indikator

 

IV.11. Annotationsebene 11: Handlungen der Sachverhaltskonstitution – Gegenwart beschreiben und diagnostizieren

Eine bestimmte Wirklichkeit wird erzeugt, indem der Textproduzent einen Sachverhalt konstituiert bzw. feststellt sowie komplexer beschreibend aufbereitet. Diese Beschreibung bzw. Diagnose kann auch eine implizite Bewertung beinhalten. Dabei wird eine zeitliche Eingrenzung als konstitutiv gesetzt: In dieser Hinsicht umfasst die Gegenwart die Jahre 1933 bis 1945 als das gegenwärtige Hitlerdeutschland, das die Gegenwart ist, in der die widerständischen Akteure leben und gegen die sie sich auflehnen. Zugleich wird so ein implizites Vergleichsschema im Sinne von „vor Hitler“ (für die Vergangenheit) und „nach Hitler bzw. nach Kriegsende“ (für die Zukunft) eingezogen. Die Beschreibung bzw. Diagnose erfolgt durch sprachliche Handlungen des Benennens (IV.11.b). Diese werden durch nominale Referenzen konstituiert. Die Ereignisreferenz ermöglicht eine komprimierte Beschreibung der Lage, ist semantisch komplexer als die verbalstilistische Formulierung und kann zum Gegenstand metakommunikativer Betrachtungen werden. Zugleich weisen spezifische Indikatoren (darunter Zeit-Substantive bzw. zeitsemantisch relevante Substantive mit Hinweisfunktion auf Zukunftskontexte, ebenso wie Temporaladverbien, Zeitadjektive aber auch Verbalkomplexe) (IV.11.c) den Aspekt des Zukunft-Entwerfens der jeweiligen Textpassage aus, die erneut noch einmal vollständig erfasst wird (IV.11.a).

IV.11.a: GE-vollständig

IV.11.b: GE-Nennen und Zeigen

IV.11.c: GE-Indikator

 

IV.12. Annotationsebene 12: Handlungen der Sachverhaltskonstitution – Vergangenheit schildern

Eine bestimmte Wirklichkeit wird erzeugt, indem der Textproduzent einen Sachverhalt schildert. Diese Schilderung hat dabei eine temporale Qualität und lässt sich als Vertextungsmuster in Form eines Berichtens oder Erzählens verstehen. Daher sind schildernde Passagen auch eher der Vergangenheit zuzurechnen. Hierunter fallen auch kleinere Erzähleinheiten mit exemplarischem Charakter. In diesen Mikronarrativen werden Vorfälle oder Ereignisse aus erster Hand oder aufgrund von Augenzeugenschaft berichtet. Die Passagen wirken mitunter anekdotenhaft. Diese Schilderungen erfolgen durch sprachliche Handlungen des Benennens (IV.12.b). Sie werden durch nominale Referenzen konstituiert. Die Ereignisreferenz ermöglicht eine komprimierte Beschreibung der Lage, ist semantisch komplexer als die verbalstilistische Formulierung und kann zum Gegenstand metakommunikativer Betrachtungen werden. Zugleich weisen spezifische Indikatoren (darunter Zeit-Substantive bzw. zeitsemantisch relevante Substantive mit Hinweisfunktion auf Zukunftskontexte, ebenso wie Temporaladverbien, Zeitadjektive aber auch Verbalkomplexe) (IV.12.c) den Aspekt des Zukunft-Entwerfens der jeweiligen Textpassage aus, die erneut noch einmal vollständig erfasst wird (IV.12.a).

IV.12.a: VE-vollständig

IV.12.b: VE-Nennen und Zeigen

IV.12.c: VE-Indikator

 

IV.13: Annotationsebene 13: Handlungen der Sachverhaltskonstitution – Indikator-epistemisch

Die epistemischen Indikatoren erfassen die Sprechereinstellung zu Propositionen in einem weiten Sinne. Auf der Ebene der Sachverhaltskonstitution werden sowohl Passagen gekennzeichnet, die sich auf den Sicherheitsgrad einer Aussage beziehen als auch solche, mit denen eine Sprecherbewertung vollzogen wird. Dabei kann die Frage nach der Wahrscheinlichkeit (Vermutung) mit der Frage nach der Wünschbarkeit (Bewertung) unterschiedlich verbunden sein. Von den umfangreicheren Taxonomien zu sprachlichen Ressourcen der Modalität im Deutschen begrenzt sich diese Analysekategorie für den vorliegenden SK-Kontext auf sprachliche Formen der epistemischen und der evaluativen Modalität.

 

V.14. Annotationsebene 14: Layout

Auf dieser Ebene sollen hochfrequente und damit prototypische Aspekte des Layouts vieler widerständischer Kommunikate erfasst werden, um daran anschließend die Möglichkeit der Durchsuchbarkeit dieser zu ermöglichen. Dabei werden sowohl (Zwischen-)Überschriften (V.14.a.) als auch indirekte sowie direkte Zitate (V.14.b) erfasst.

V.14.a: (Zwischen-)Überschriften

V.14.b: Zitate

 

V.15. Annotationsebene 15: Ironisieren

Das Ironisieren ist eine komplexe, kontextabhängige Sprachhandlung. Vier ironische Verwendungs- bzw. Handlungsweisen, die auch in der (linguistischen) Ironie-Forschung als zentral bestimmt werden, sollen durch diese Ebene erfasst werden: Ironie als a) Gegenteil zwischen Sagen und Meinen, b) etwas Anderes sagen, als meinen, c) Lob durch Tadel und Tadel durch Lob sowie d) Spotten.

Dabei wird im Zusammenhang der ironischen Äußerung von einem Ankerpunkt (V.15.b) ausgegangen, der das ironische Potenzial bzw. den ironischen Gehalt des Satzes indiziert. Dies kann auf unterschiedliche Arten passieren. So können sowohl Adjektive, Adverbien, Substantive etc. als Indikatoren fungieren, ebenso wie typographische Hinweise (wie z.B. Anführungszeichen).

Weiterhin wird die ironische Aussage erst durch ko- sowie kontextuelle Beziehungsverhältnisse zu einer solchen. In dieser Hinsicht ist der mittelbare Kontext ebenso wie der unmittelbare Kotext von großer Bedeutung für die Erfassung einer Sprachhandlung als ironisch. Daher wird auch der Kotext des ironischen Ankerpunkts erfasst (V.15.a), um diesen für die anschließende Analyse auswertbar zu machen.

V.15.a: IRON-Allgemein

V-15.b: IRON-Ankerpunkt

 

V.16. Annotationsebene 16: Anspielen

Prinzipiell kann jede Äußerung unter dem Anspielungsaspekt betrachtet und analysiert werden. Grund dafür ist, dass mit einer Äußerung nicht nur die Verständigung über eine konkrete Situation erzielt, sondern immer auch auf eine vorgängige Praxis in wertender Weise Bezug genommen wird.

Unter Anspielungen im engeren Sinn sind solche Ausdrucksmuster zu verstehen, die Hintergrundwissen zu einem bestimmten Zweck aktivieren. Erfolgt diese Aktivierung im Rahmen strategischer Widerstandspraktiken, kann die Camouflage darauf hindeuten, dass der Verfasser das Risiko vermeiden möchte, seine Einstellungen offen preiszugeben. Anspielungen können mit ihren vielfältigen stilistischen Ressourcen ebenso als Teil einer individuellen Bewältigungsstrategie aufgefasst werden.

In der sprachwissenschaftlichen Literatur zur Anspielung lassen sich wenigstens zwei Linien unterscheiden: Ansätze, die von einer Basisformulierung (Buch- oder Filmtitel, Parole, Spruch, Zitat, ...) als Bezugspunkt ausgehen (V.16.a) und solche, die die anspielungsbesetzte Äußerung auf einen (historischen) Diskurs zurückführen (V.16.b). Beide Aspekte sollen im Rahmen dieser Ebene erfasst werden.

V.16.a: ANSP-Schema

V.16.b: ANSP-Diskurs