Kinderzuschlag für Familien mit kleinem Einkommen

Möglichkeit zur Beantragung eines Kinderzuschlags (KiZ)

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat uns gebeten, unsere Beschäftigten auf die Möglichkeit der Beantragung eines „Kinderzuschlags (KiZ)“ hinzuweisen, für den die Familienkasse zuständig ist.

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern, die genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Der Kinderzuschlag trägt zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien im Niedrigeinkommensbereich bei. Wie viel Geld diese Familien tatsächlich erhalten, hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder ab. Hier hat die Familienkasse einen KiZ-Lotsen unter

https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kiz-lotse

zur Verfügung gestellt, mit dem jeder schnell und einfach feststellen kann, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Sollten noch Fragen zum Kinderzuschlag bestehen, stellt die Bundesagentur für Arbeit folgende Ansprechpartner bereit, die Ihnen gern für ein Beratungsangebot zur Verfügung stehen:

Frau Krauleidis Tel: 0911 177 2189

Frau Kurtz Tel: 0911 177 2186

Frau Meier Tel: 0911 179 4875

Herr Söder Tel: 0911 177 2187

Einen Überblick zu den wichtigsten Informationen finden Sie im beigefügten Flyer.