Informationen für Fakultäten und Einrichtungen

Für wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten werden an der Universität Paderborn wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt. 

Voraussetzung für die Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist der Abschluss eines Studiums mit einem Magister-, Diplom-, akkreditierten Master-Abschluss oder Staatsexamen.

Die Beschäftigung der Hilfskräfte erfolgt nach der Maßgabe des § 46 Hochschulgesetz NRW und der Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher Hilfskräfte und studentischer Hilfskräfte an der Universität Paderborn sowie des Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal.

Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Universität Paderborn bis 30.09.2022

Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Universität Paderborn ab 01.10.2022

Bitte beachten Sie, dass bei Personalmaßnahmen für wissenschaftliche Hilfskräfte die Vertragslaufzeit mindestens sechs Monate betragen muss und ein Wechsel vom Status einer/eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters/in (WiMi) zur Wissenschaftlichen Hilfskraft (WHK) nicht möglich ist!

Wissenschaftliche Hilfskräfte werden mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mind. 10 bis maximal 19 Wochenstunden beschäftigt und erhalten als Vergütung 17,00 € brutto pro Stunde, ab dem 01.10.2022 19,00 € brutto pro Stunde.

Ein entsprechender Antrag auf Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist vom jeweiligen einzustellenden Bereich auf dem Dienstweg an das Personaldezernat zu richten. Bitte fügen Sie dem Antrag die Anlage zur Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten bei.

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die Beschäftigungsanträge mindestens 6 Wochen vor der geplanten Maßnahme dem Personaldezernat vorliegen müssen und eine Tätigkeit an der Universität Paderborn erst mit Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages aufgenommen werden darf. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen sind ausschließlich mit dem Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 abzustimmen.

Hinweis:

Tabelle Arbeitgeberbrutto/Arbeitnehmerbrutto WHK - ab 01.01.2024

Formulare:

Antrag auf Beschäftigung einer wissenschaftlichen Hilfskraft

Anlage zum Beschäftigungsantrag