Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Für wissenschaftliche Dienstleistungen in Forschung und Lehre und hiermit zusammenhängende Verwaltungstätigkeiten werden an der Universität Paderborn wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt. 

Voraussetzung für die Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist der Abschluss eines Studiums mit einem Magister-, Diplom-, akkreditierten Master-Abschluss oder Staatsexamen.

Die Beschäftigung der Hilfskräfte erfolgt nach der Maßgabe des § 46 Hochschulgesetz NRW und der Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher Hilfskräfte und studentischer Hilfskräfte an der Universität Paderborn.

Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Universität Paderborn bis 30.09.2022

Richtlinie für die Beschäftigung und Vergütung wissenschaftlicher und studentischer Hilfskräfte an der Universität Paderborn ab 01.10.2022

Wissenschaftliche Hilfskräfte werden mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mind. 10 maximal 19 Wochenstunden beschäftigt.

Wissenschaftliche Hilfskräfte erhalten als Vergütung 17,00 € brutto pro Stunde, ab dem 01.10.2022 19,00 € brutto pro Stunde.

Ein entsprechender Antrag auf Beschäftigung als wissenschaftliche Hilfskraft ist vom jeweiligen Bereich auf dem Dienstweg an das Personaldezernat zu richten.

Nach Eingang des entsprechenden Antrages wird das Einstellungsverfahren seitens des Personaldezernates - Sachgebietes 4.2 vorgenommen.

Bitte beachten Sie, dass die Einstellungsanträge des einzustellenden Bereiches mindestens 6 Wochen vor dem geplanten Einstellungstermin dem Personaldezernat vorliegen müssen.

Sofern Sie als SHK oder WHB an der Universität Paderborn beschäftigt werden, ist das entsprechende Dienstverhältnis mit Beginn Ihrer Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft (durch Kündigung oder Auflösungsvertrag) zu beenden. Bitte beachten Sie, dass eine Tätigkeit an der Universität Paderborn erst mit Abschluss eines schriftlichen Dienstvertrages aufgenommen werden darf. Die in diesem Zusammenhang erforderlichen Absprachen, insb. zum Einstellungstermin sind ausschließlich mit dem Personaldezernat - Sachgebiet 4.2 abzustimmen.