Informationen für Rufinhaber*innen einer Universitätsprofessur

Nach der Ruferteilung

Nach Erteilung des Rufes erklären Sie bitte gegenüber der*dem Präsident*in, ob die grundsätzliche Bereitschaft zur Annahme des Rufes besteht.

Die Berufungsverhandlung

Die Berufungsverhandlungen werden zunächst in der Fakultät und danach mit dem Präsidium aufgenommen.

In dem vorbereitenden Gespräch mit der Fakultät soll zunächst erörtert werden, welche sachliche und personelle Ausstattung und welche Arbeitsmöglichkeiten (Räume, Einrichtungen) für den Aufgabenbereich vorhanden oder zu erwarten sind.

Ferner wie der Finanzrahmen bezüglich der Mittel bzw. Zuschüsse

  • für wissenschaftliche Reisen

  • für Exkursionen

  • für die Einladung von Gastprofessorinnen und Gastprofessoren

  • für Vorträge und Kolloquien

  • für die Einstellung von zusätzlichem Personal

  • für die Beschaffung besonderer Apparate und Geräte

  • für Veröffentlichungen

beschaffen ist.

Mit der Universitätsbibliothek soll separat erörtert werden, inwiefern die derzeitige Literaturversorgung ausreichend ist und in welchem Umfang die Bibliothek ggf. für zusätzliche Bedarfe gesonderte Mittel bereitstellen kann.

Nehmen Sie bitte hierzu Kontakt mit der*dem Dekan*in der Fakultät auf.

In der Berufungsverhandlung mit dem Präsidium werden in wertschätzender Atmosphäre

  • die sachliche und personelle Ausstattung der Professur

  • die Höhe des Gehaltes (Besoldung/Vergütung) und

  • der Zeitpunkt der Übernahme der Professur

besprochen.

Grundlage der Gehaltsverhandlungen sind das Konzeptpapier, die Unterlagen über die bisherigen Bezüge (z. B. letzte Abrechnungen der Gehalt zahlenden Stelle, früher abgeschlossene Berufungsvereinbarungen, Dienstverträge) und Ihre persönlichen Gehaltsvorstellungen. Diese Unterlagen sollen spätestens 14 Tage vor den Berufungsverhandlungen dem Personaldezernat (Sachgebiet 4.2) vorgelegt werden.

In der Regel nehmen an der Berufungsverhandlung neben der*dem Rufinhaber*in, die*der Präsident*in, die*der Vizepräsident*in für Wirtschafts- und Personalverwaltung, die*der Dekan*in der zuständigen Fakultät und das Dezernat 1 (Finanzen) teil. Die Verhandlung über die Höhe des Gehaltes findet in einem kleineren Kreis statt. 

Der Termin für die Berufungsverhandlung mit dem Präsidium wird durch die jeweilige Fakultät koordiniert und Ihnen mitgeteilt. 

Das Berufungsangebot

Die Ergebnisse der Berufungsverhandlung zur Ausstattung und zur Gehaltsverhandlung werden der*dem Rufinhaber*in jeweils in einem separaten Schreiben als Angebot mitgeteilt.

Nach Zusendung der Angebote sollte sich die*der Rufinhaber*in in einem angemessenem Zeitraum für (oder gegen) den Ruf an die Universität Paderborn entscheiden (ca. 4 Wochen).

Nach der Rufannahme

Nach Annahme der Angebote ist die Unterzeichnung der Berufungsvereinbarung erforderlich. Damit wird die rechtsverbindliche Rufannahme erklärt. Danach ist die 4-Wochenfrist bezüglich der Einreichung einer evtl. Konkurrentenklage seitens der Universität Paderborn abzuwarten. Im Anschluss an diese Frist kann – bei Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen – die Einstellung vorgenommen werden. Diese erfolgt bei einer Verbeamtung durch Aushändigung der Ernennungsurkunde oder im privatrechtlichen Dienstverhältnis durch den Abschluss des Dienstvertrages. Die Aushändigung der Ernennungsurkunde bzw. die Unterzeichnung des Dienstvertrages kann frühestens 4 Wochen vor Dienstbeginn erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 

Dezernat 4 - Personalangelegenheiten
Sachgebiet 4.2
Frau Dunja Denecke
Raum B1-211
Tel.: 05251-60-5361
E-Mail: dunja.denecke@zv.uni-paderborn.de

Ergänzende Informationen

Bei Fragen zu Umzugskosten, Trennungsentschädigung und Reisekosten wenden Sie sich bitte an: 

Dezernat 4 – Personalangelegenheiten
Sachgebiet 4.1
Frau Susanne Schwalk
Raum: B1-232
Tel.: 05251/60-3768
E-Mail: schwalks@zv.upb.de

Bei Fragen zum Thema Dual Career Service wenden Sie sich bitte an:
Herr Marc Schüle
Tel.: 05251/60-4253
E-Mail: marc.schuele@upb.de
https://www.uni-paderborn.de/universitaet/dual-career-couples/