Krankenversicherungsangelegenheiten
Zahlungsverzug bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Meldet uns Ihre gesetzliche Krankenkasse, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, kann eine Rückmeldung für das folgende Semester nicht vorgenommen werden. Die Exmatrikulation erfolgt mit Ablauf des laufenden Semesters.
Wechsel der Krankenversicherung
Wechseln Sie ihre Krankenversicherung während des Studiums, so ist unverzüglich eine neue Bescheinigung gemäß den gesetzlichen Vorschriften über die studentische Krankenversicherung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass Sie entweder versichert sind oder versicherungsfrei bzw. von der Versicherungspflicht befreit bzw. nicht versicherungspflichtig sind (siehe auch Merkblatt über die Krankenversicherung der Studierenden).
Wechsel der Krankenversicherung ab Beginn des Referendariates
Beginnen Sie ein Referendariat und wechseln dann in eine private Krankenversicherung und sind weiterhin an der Universität Paderborn eingeschrieben, ist eine Bescheinigung Ihrer letzten gesetzlichen Krankenversicherung einzureichen, aus der hervorgeht, dass Sie entweder versicherungsfrei bzw. von der Versicherungspflicht befreit bzw. nicht versicherungspflichtig sind.
Hinweis: Die Bescheinigung einer privaten Krankenkasse wird als Nachweis nicht akzeptiert.
