Was habe ich zu beachten, wenn ich bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben bin bzw. eingeschrieben war?
Es ist wichtig, dass sämtliche in der Bewerbung abgefragten Daten vollständig und richtig angegeben werden, da unvollständige und falsche Daten zu einer Rücknahme Ihrer Zulassung bzw. zu einer Versagung Ihrer Einschreibung führen können.
Im Bewerbungssystem werden Sie im Abschnitt "Bisheriges Studium" aufgefordert, Angaben zu Ihrem bisherigen Studium zu machen – insbesondere, in welchen Semestern Sie an einer inländischen Hochschule eingeschrieben waren.
Dieser Abschnitt ist besonders für Bewerber/innen wichtig, die sich im Rahmen des Erststudiums für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. ein zulassungsbeschränktes Fach bewerben, da im Rahmen des Auswahlverfahrens u.a. die Anzahl der Wartesemester relevant ist.