Was steckt hinter dem Begriff "Nachrückverfahren"?
Erfahrungsgemäß nehmen nicht alle Zugelassenen den ihnen im Hauptverfahren zugewiesenen Studienplatz an. Die damit wieder frei gewordenen Studienplätze vergibt die Universität Paderborn im sog. Nachrückverfahren an rangnächste Bewerber*innen, die bisher noch nicht zugelassen werden konnten.
Am Nachrückverfahren nehmen alle Bewerbungen automatisch teil, die im Hauptverfahren eine Ablehnung erhalten haben. Es ist keine ausdrückliche Erklärung zur Teilnahme am Nachrückverfahren erforderlich.
Entsprechende Zulassungsbescheide werden voraussichtlich ab der 8. KW im Web zur Verfügung gestellt. Es ist daher durchaus möglich, dass Sie zunächst einen Ablehnungsbescheid und später noch einen Zulassungsbescheid im Nachrückverfahren erhalten. Ablehnungsbescheide im Nachrückverfahren werden nicht ausgestellt.
Im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) geschieht ein permanenter Abgleich zwischen den Zulassungsangeboten verschiedener Hochschulen und Studienplatzannahmen von Bewerber*innen. Es wird demzufolge fortwährend nachgerückt.