Berücksichtigung in der Minderjährigen-Quote
Zur Berücksichtigung in der Minderjährigen-Quote müssen folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der/Die Bewerber/in muss zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns minderjährig sein und
- den Hauptwohnsitz bei den Eltern haben.
- Der Wohnsitz der Eltern muss der Hochschule zugehörig sein. Der Universität Paderborn sind die Städte/Kreise Gütersloh, Hochsauerlandkreis, Höxter, Lippe, Paderborn und Soest zugeordnet.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Antragsformular zum Sonderantrag (im Bewerbungsportal innerhalb der Bewerbung)
- Kopie des Personalausweises (ID bitte schwärzen)
- Bestätigung des „Vordrucks Meldebescheinigung“ (als Download im Bewerbungsportal) vom zuständigen Einwohnermeldeamt