Was ist ein Losverfahren?
Für den Fall, dass durch das Nachrückverfahren in einem zulassungsbeschränkten Studiengang oder Fach nicht alle Plätze besetzt werden können, werden die übrig gebliebenen Studienplätze durch die Hochschule verlost.
Bewerben können sich alle Studieninteressierte mit allgemeiner oder einschlägig fachgebundener Hochschulreife, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und der Tatsache, ob die Hochschulzugangsberechtigung im Inland oder Ausland erworben wurde.
Für das Losverfahren ist eine gesonderte Bewerbung erforderlich, die ab 15.09. bis zum 21.09.2023 ausschließlich online möglich ist.
Für das Losverfahren können Sie sich auch bewerben, wenn Sie bereits eingeschrieben sind oder sich im Hauptverfahren online beworben haben. Ablehnungsbescheide im Losverfahren werden nicht ausgestellt. Die Zulassungsbescheide sind ab Ende der 38. KW unter "Meine Dokumente" zu finden.
Sie können ab dem 01.09.2023 im Internet unter www.hochschulkompass.de in einer Studienplatzbörse nachschauen, an welcher Hochschule noch Restplätze in einzelnen Studiengängen zu vergeben sind. Die Studienplatzbörse wird laufend aktualisiert. Die Studiengänge, die am Losverfahren teilnehmen, sind ab dem 15.09.2023 im Studienangebot des Bewerbungsportals der Universität Paderborn als solches gekennzeichnet. Für freie Plätze an der Universität Paderborn müssen Sie sich direkt über PAUL online bewerben. Eine E-Mail über den Hochschulkompass reicht als Bewerbung nicht aus.