Sonderanträge

Ein Sonderantrag ist immer an eine Bewerbung (für einen zulassungsbeschränkten Studiengang im Erststudium) geknüpft. Sie finden die Anträge demnach innerhalb Ihrer Bewerbung in PAUL.

Sonderanträge erfordern stets Nachweise – schicken Sie den Antrag unbedingt mit allen erforderlichen Unterlagen ab!

Für das Absenden vollständiger Anträge gelten die Bewerbungsfristen (für zulassungsbeschränkte Studiengänge).

Den Status Ihres Sonderantrages können Sie in der Übersicht Ihrer Bewerbung einsehen.

Diese Sonderanträge sind möglich:

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich kann gestellt werden, sofern unverschuldet Leistungsbeeinträchtigungen vorlagen, die Sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote im Abitur zu erzielen.

Beispiel: Frau Mustermann hat eine Abiturnote von 2,3. Sie erlitt jedoch im Schulverlauf einen Verkehrsunfall, der einen monatelangen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte. Die Zeugnisse vor dem Verkehrsunfall weisen aber eine bessere Durchschnittsnote nach. Aufgrund des Unfalls wurden die Leistungen so beeinträchtigt, dass die Abiturnote schlechter ausfiel, als es ohne den Unfall zu erwarten gewesen wäre.

Der Sonderantrag ist innerhalb der Bewerbung zu stellen und folgende Unterlagen sind hochzuladen:

  • Schulgutachten 
  • Ausführliche Begründung

Aus dem Schulgutachten muss hervorgehen, in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf die schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Außerdem muss angegeben werden, welche Durchschnittsnote ohne die belastenden Umstände erzielt worden wäre. 

Weitere Informationen über den Sonderantrag finden Sie in dem Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrales Verfahren) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.

Hinweis: Es handelt sich bei der Verbesserung der Durchschnittsnote nicht um die sog. Bonierung.

Haben Sie in den vergangenen zwei Semestern eine Zulassung der Universität Paderborn erhalten und konnten das Studium aufgrund eines anerkannten Dienstes nicht aufnehmen, haben Sie nach Dienstende einen Anspruch auf erneute Auswahl für das in der vorherigen Zulassung genannte Studium.

Der Anspruch auf Bevorzugung kann bis spätestens zum zweiten Auswahlverfahren nach Beendigung des Dienstes durch einen Sonderantrag gestellt werden. Sollte es in einem Studiengang mehr zu bevorzugende Bewerber*innen als Plätze geben, werden die Studienplätze verlost.

Der Sonderantrag ist innerhalb der Bewerbung zu stellen und folgende Unterlagen sind hochzuladen:

  • Zulassungsbescheid der Universität Paderborn
  • Eine (vorläufige) Dienstzeitbescheinigung für freiwillig Wehrdienstleistende oder Soldaten und Soldatinnen auf Zeit
  • Bescheinigung vom Träger eines zugelassenen Freiwilligendienstes im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes/ Jugendfreiwilligendienstgesetzes bzw. eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojektes
  • Bescheinigung vom Träger des Entwicklungsdienstes über die Ableistung eines Dienstes nach dem Entwicklungshelfergesetz
  • Belege, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit (Vollzeittätigkeit) geben, z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest

Weitere Informationen über den Sonderantrag finden Sie in dem Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrales Verfahren) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern; d. h. wenn aus den persönlich vorliegenden Gründen eine Verzögerung des Studienbeginns auch nur um ein Semester unzumutbar ist.

Alle im Härtefall dargelegten Umstände müssen durch entsprechende Belege nachgewiesen werden, da sie sonst bei der Entscheidung nicht berücksichtigt werden können. Zur Vermeidung von Missbräuchen und ungerechtfertigten Bevorzugungen sind die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise streng.

Der Sonderantrag ist innerhalb der Bewerbung zu stellen und folgende Unterlagen sind hochzuladen:

  • Erforderliche Nachweise, wie z.B. ein fachärztliches Attest 
  • Ausführliche Begründung

Weitere Informationen über den Sonderantrag finden Sie in dem Dokument "Hilfe zur Bewerbung" von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrales Verfahren) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.

Zur Berücksichtigung in der Minderjährigen-Quote müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Bewerberin/der Bewerber muss zum Zeitpunkt des Vorlesungsbeginns minderjährig sein
  • Der Bewerber/die Bewerberin muss den Hauptwohnsitz bei den Eltern haben
  • Der Wohnsitz der Eltern muss der Hochschule zugehörig sein. Der Universität Paderborn sind die Städte/Kreise Gütersloh, Hochsauerlandkreis, Höxter, Lippe, Paderborn und Soest zugeordnet.

Der Sonderantrag ist innerhalb der Bewerbung zu stellen und folgende Unterlagen sind hochzuladen:

  • Kopie des Personalausweises (Vorderseite, ID bitte schwärzen)
  • Bestätigung des gemeinsamen Wohnsitzes vom zuständigen Einwohnermeldeamt. Sowohl der Wohnsitz der Eltern als auch der Wohnsitz des Kindes müssen aus der Bescheinigung hervorgehen.

Sie können einen Antrag auf Berücksichtigung als Spitzensportler*in stellen, wenn Sie einem dieser auf Bundesebene gebildeten Kader angehören:

  • Olympiakader
  • Perspektivkader
  • Ergänzungskader
  • Nachwuchskader 1
  • Nachwuchskader 2
  • Landeskader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes

Der Sonderantrag ist innerhalb der Bewerbung zu stellen und folgende Unterlagen sind hochzuladen:

  • Bestätigung der aktuellen Kader-Zugehörigkeit vom Fachverband