Bevorzugung aufgrund eines Dienstes
Wenn Sie zu Beginn oder während eines Dienstes eine Zulassung der Universität Paderborn erhalten hatten und wegen des Dienstes das Studium nicht aufnehmen konnten, haben Sie nach Dienstende einen Anspruch auf erneute Auswahl für den in der vorherigen Zulassung genannten Studiengang (bei einem Mehr-Fach-Studiengang inkl. der Fächerkombination). Wenn Sie sich nach dem Dienstende nicht bis spätestens zum zweiten Bewerbungstermin bewerben, verfällt Ihr Anspruch.
Als Dienst gilt:
- die Erfüllung von Dienstpflichten nach Artikel 12a des Grundgesetzes und der Übernahme solcher Dienstpflichten und entsprechender Dienstleistungen auf Zeit bis zur Dauer von drei Jahren,
- die Ableistung eines freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement nach dem Soldatengesetz,
- die Ableistung eines Bundesfreiwilligendienstes nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz,
- ein mindestens zwölfmonatiger Dienst als Entwicklungshelfer nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz,
- die Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes im Sinne des Jugendfreiwilligendienstgesetzes oder im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojektes,
- eine Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder einer pflegebedürftigen Person aus dem Kreis der sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Innerhalb des Online-Sonderantrages hochzuladene Unterlagen:
- Zulassungsbescheid der Universität Paderborn
- eine (vorläufige) Dienstzeitbescheinigung für freiwillig Wehrdienstleistende oder Soldaten und Soldatinnen auf Zeit
- Bescheinigung vom Träger eines zugelassenen Freiwilligendienstes im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes/ Jugendfreiwilligendienstgesetzes bzw. eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojektes
- Bescheinigung vom Träger des Entwicklungsdienstes über die Ableistung eines Dienstes nach dem Entwicklungshelfergesetz
- Belege, die Aufschluss über die Betreuungsbedürftigkeit (Vollzeittätigkeit) geben, z.B. Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest
Weitere Informationen über die Rolle eines Dienstes erhalten Sie auf der Seite von Hochschulstart. Die Kriterien der ZV-Studiengänge (zentrales Verfahren) gelten ebenfalls für die örtlichen Zulassungsbeschränkungen an den einzelnen Hochschulen.